Original von SAMMÄ
Mir wurde doch gestern gesagt, dass man keine AGBs aufstellen muss...wieso wird denn hier jetzt wieder drüber gelacht?
Die AGB fallen nicht unter das dispositive Recht, können also nicht abgeändert werden (ausser zugunsten des Kunden).
Da die AGB einen Verbraucherschützendencharakter haben, fallen sie eben nicht unter die Inhaltsfreiheit.
Liess doch einfach mal §§307-309 BGB nach.
Ergebnis 1 bis 20 von 54
Hybrid-Darstellung
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19.10.2008, 10:08 #1Sea-Dweller
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Gruß Ben
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