Liebes Forum,
erst einmal möchte ich mich für meinen ersten Thread, welcher in eine vollkommen andere Richtung ausgeartet ist, entschuldigen.

Ein paar Fragen zu den rechtlichen Belehrungen hätte ich noch:

1.) Normalerweise muss jeder Gewerbetreibende die Kosten der Rücksendung bis 40 Euro Verkaufspreis nicht übernehmen...über 40 Euro muss der Verkäufer jene Kosten tragen:
Frage: Ist es dem Verkäufer erlaubt in der Widerrufsbelehrung anzugeben, dass der Käufer den Versand immer trägt, egal ab welchem Betrag?

2.) Falls ein Kunde die Ware zurückgibt und somit Gebrauch vom Widerrufsrecht gemacht hat, muss der Verkäufer den gesamten gezahlten Betrag zurückzahlen oder kann der Preis für den Versand (Versand zum Kunden) abgezogen werden?

3.) Ist es möglich Frage 1 zu erfüllen, indem man AGBs aufstellt? Was müssen diese AGBs zwingend enthalten, um rechtsgültig zu sein?


MfG