Ergebnis 1 bis 17 von 17
  1. #1
    Freccione Avatar von blarch
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    Frage zur Testamenteröffnung

    Hallo Zusammen.

    Habe mal eine Frage an alle die sich damit auskennen.

    Wie lange dauert es in der Regel bis ein Testament eröffnet wird und bekommt man immer vom Notariat bescheid wenn man bedacht wurde?
    Gruss Wolfgang
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  2. #2
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    In Berlin dauert das etwa sechs Wochen, in anderen deutschen Bundesländern, vor allem im Süden, geht das manchmal sogar in drei Tagen.

    Die Erben und Vermächtnisnehmer bekommen vom Amtsgericht Bescheid.
    Old enough to know better, young enough to do it anyway.

  3. #3
    Freccione Avatar von blarch
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    Vielen Dank für Deine Antwort ... hilft mir schon mal weiter.
    Gruss Wolfgang
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  4. #4
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Vielleicht willst Du aber gar nicht als Erbe badacht werden? Dann musst Du innerhalb einer bestimmten Frist das Erbe ablehnen (heisst das so im Juristendeutsch?)
    Signore Rossi

    "Bevor ich einer Regierungserklärung traue, Bitte ich eher den Würger von Boston um eine Halsmassage."
    (Klaus Ernst, MdB)

  5. #5
    Freccione Avatar von blarch
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    Wenn ich als Erbe bedacht bin, was ich noch nicht weiss, dann möchte ich es definitv!

    Aber ist das wirklich so, dass wenn z.B. Schulden vorhanden sind und man sich innerhalb eine bestimmten Frist nicht meldet, man das Erbe automatisch annimmt?
    Gruss Wolfgang
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  6. #6
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Yepp!
    Signore Rossi

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  7. #7
    Freccione Avatar von blarch
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    Wusst ich gar nicht ... dachte man muss sich rechtzeitig melden damit man das Erbe annimmt, deshalb auch meine Frage ... wenn ich das jetzt richtig verstanden habe kann ich mich beruhigt zurücklehnen und auf das evtl. Erbe warten, denn wenn ich nichts mache, gilt es automatisch als angenommen!? Denn Schulden sind def. keine da.
    Gruss Wolfgang
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  8. #8
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Nein

    Du kannst, wenn Du Deinen Wohnsitz in der Schweiz hast, die Erbschaft in Deutschland innerhalb von sechs Monaten "aussschlagen", d.h. nicht antreten. Diese Frist beginnt aber erst dann, wenn Du von der Erbschaft Kenntnis hast. Kenntnis setzt das zuverlässige Erfahren der maßgeblichen Umstände voraus, auf Grund derer ein Handeln erwartet werden kann, wenn also dem Erben die tatsächlichen und rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung einzutreten.
    Old enough to know better, young enough to do it anyway.

  9. #9
    Freccione Avatar von blarch
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    OK ... alles klar

    Und ja es geht um eine Erbschaft in Deutschland, ich selber wohne aber in der Schweiz.

    Aber ich muss mich nicht innerhalb irgendwelcher Fristen melden wenn ich erben möchte ... ?
    Gruss Wolfgang
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  10. #10
    COMEX & Geprüftes Mitglied Avatar von Essentials
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    Original von NicoH
    Kenntnis setzt das zuverlässige Erfahren der maßgeblichen Umstände voraus, auf Grund derer ein Handeln erwartet werden kann, wenn also dem Erben die tatsächlichen und rechtlichen Umstände in so zuverlässiger Weise bekannt geworden sind, dass von ihm vernünftigerweise erwartet werden kann, in die Überlegungen über Annahme oder Ausschlagung einzutreten.
    Halleluja, was ein Satz


    "Entspanne Dich. Lass das Steuer los. Trudle durch die Welt. Sie ist so schön." Kurt Tucholsky

    Gruss, Joachim

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Signore Rossi
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    Original von NicoH
    ..."aussschlagen"...
    DAS war der Begriff den ich gemeint habe!
    Signore Rossi

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  12. #12
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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    Wolfgang - § 1943 BGB:

    Der Erbe kann die Erbschaft nicht mehr ausschlagen, wenn er sie angenommen hat oder wenn die für die Ausschlagung vorgeschriebene Frist verstrichen ist; mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen.

    Joachim - abgeschrieben vom Bayerischen Obersten Landesgericht
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  13. #13
    Freccione Avatar von blarch
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    Nico

    Nochmal vielen Dank
    Gruss Wolfgang
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  14. #14
    Super-Moderator Avatar von NicoH
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  15. #15
    Officially Certified DoT Winner 2013, 2014 & 2016 Avatar von ferryporsche356
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    Na dann hoffe ich für Dich dass der Verstorbene Dir nicht nahe stand und dass es sich für Dich lohnt.


    Beste Grüße,
    Charly

    WWWWDWWWWWWWWWWWWWWDWDWWWWWDWWWWWWDWWWWWWWWDD

  16. #16
    Freccione Avatar von blarch
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    Original von ferryporsche356
    Na dann hoffe ich für Dich dass der Verstorbene Dir nicht nahe stand und dass es sich für Dich lohnt.
    Doch leider stand mir die Verstorbene sehr nahe, es war meine Tante
    Gruss Wolfgang
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  17. #17
    Yacht-Master
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    sorry für OT:

    Original von NicoH


    Joachim - abgeschrieben vom Bayerischen Obersten Landesgericht
    typisches Juristendeutsch. Mein Favorit dazu:
    Verwaltung ist: " die mannigfaltige, konditional oder nur zweckbestimmte, also insoweit fremdbestimmte, nur teilplanende, selbstbeteiligt entscheidend ausführende und gestaltende Wahrnehmung der Angelegenheiten von Gemeinwesen und ihrer Mitglieder als solcher durch die dafür bestellten Sachwalter des Gemeinwesens."
    Wolf/Bachof/Stober I §2 Rn. 19


    edit: blarch: mein Beileid.
    Grüße, Philipp



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