sorry für OT:

Original von NicoH


Joachim - abgeschrieben vom Bayerischen Obersten Landesgericht
typisches Juristendeutsch. Mein Favorit dazu:
Verwaltung ist: " die mannigfaltige, konditional oder nur zweckbestimmte, also insoweit fremdbestimmte, nur teilplanende, selbstbeteiligt entscheidend ausführende und gestaltende Wahrnehmung der Angelegenheiten von Gemeinwesen und ihrer Mitglieder als solcher durch die dafür bestellten Sachwalter des Gemeinwesens."
Wolf/Bachof/Stober I §2 Rn. 19


edit: blarch: mein Beileid.