Zitat Zitat von Coney Beitrag anzeigen
Einen Füller muss man ausprobieren können und das ist sicher auch vom Fernabsatzgesetz abgedeckt.
Was man nicht muss, ist eine Patrone einsetzen bzw. einen Kolbenfüller aufziehen - zum Probe schreiben reicht es natürlich, die Feder in Tinte einzutauchen.
So wird es in der Boutique auch immer gehandhabt.
Die Frage ist ja, ob man dieses Verfahren und Wissen darüber vom durchschnittlichen Kunden erwarten kann. Warum legt man als Händler kein Infoblatt bei?