so, der zwerg wurde heute vom amts-veterinär als standard bullterrier eingestuft, weil er 2,5cm über dem zulässigen miniatur-bullterrier maß liegt.
immer wenn ich kontakt zu behörden oder ämtern habe, schwillt mir der kamm - aber ich halte mich zurück.
werde jetzt auf jeden fall ein gegen-gutachten einholen.
falls es nichts hilft - wo kann ich in NRW denn einen fairen und nicht komplett verblödeten veterinär finden, der einen guten wesenstest macht?
gibt es die?
dank im voraus.
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26.02.2018, 15:53 #1ehemaliges mitgliedGast
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26.02.2018, 15:57 #2
Auch wenn du das nicht gerne hören wirst: zu groß ist zu groß - da wird dir auch ein Gutachten nichts nützen, wenn es hier Festlegungen gibt. Da kann die Behörde auch nichts dafür ...
Ich würde mich mit der Behörde in Verbindung setzen und fragen, ob die hier jemanden für einen Wesentest empfehlen können. Das geht jetzt aus meiner Sicht nur miteinander und nicht gegeneinander.
Viel Glück!Gruß Frank
"Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)
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26.02.2018, 16:17 #3ehemaliges mitgliedGast
stimmt, höre ich nicht gerne

die behörde, die meinen hund als gefährlichen hund einstuft, werde ich allerdings nicht nach tipps für gute und faire wesenstests fragen.
ich frage ja schliesslich auch nicht meinen guillotinisten nach seinen messerschleifer.
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26.02.2018, 17:34 #4
Der Guillotinist will dir was Böses - die Behörde hat nichts davon, deinen Hund als gefährlich einzustufen. Wenn in einer Verordnung eine Größe festgelegt ist, dann vollzieht die Behörde nur, ohne weiteren Ermessensspielraum zu haben, d. h. Mindestgröße überschritten = Einstufung als gefährlicher Hund. Das ist wie im richtigen Leben, ein bisschen schwanger gibt es nicht. Insofern schadet fragen sicherlich nicht, denn in der Regel wissen die Sachbearbeiter, wer solche Tests anbietet und vor allem, welche Mindestanforderungen an so eine Bescheinigung zu stellen sind. Wenn du allerdings schon einen Hals hast, habe ich da Verständnis, wenn du diesen Weg nicht gehen willst ...
Gruß Frank
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11.03.2018, 19:45 #5Milgauss
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14.03.2018, 12:49 #6Datejust
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Ich würde mir das nicht gefallen lassen, habe auch noch von keinem Fall gehört, bei dem sie es bei nur 2,5 cm versucht hätten, die Fälle die ich kenne waren 40 cm und drüber.
Hatte wegen meinem Mini auch schon eine Verhandlung vorm Verwaltungsgericht, war aber eine andere Sache (mir wollte die Gemeinde Leinenzwang aufs Auge drücken) und ich habe gewonnen.Geändert von Harlista (14.03.2018 um 12:51 Uhr)
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