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Baum-Darstellung

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  1. #11
    Steve McQueen
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    Wieso nicht. Ist doch nichts verwerfliches. Will ja keinen Einbrecher in die Falle locken.
    Oder erlaubst du fremden, neugierigen Leuten, dein Grundstück/Wohnung zu betreten?
    Ich bin ja sehr tolerant, aber das wäre mir zuviel des Guten.

    Das Wort Gefährdungshaftung sagt dir hoffentlich etwas:

    An dieser Stelle ist jedoch festzuhalten, dass jede Person die erforderlichen Vorkehrungen zur Schützung Dritter vor einer möglichen Gefährudung zu treffen hat. Eine Aufsichtspflicht über den Hund besteht immer, obgleich es sich bei der Person um den Hundehüter, Hundhalter oder ein Hundeführer handelt. Aufgrund der Unberechenbarkeit der Tiere, besteht stets ein gewisses Risiko der Gefahr.
    Daher muss jeder der ein Tier bzw. den Hund zur Beaufsichtigung hat, stets Sorge dafür tragen, dass durch den Hund keine andere Person zu Schaden kommt.
    Quelle
    Geändert von TheLupus (08.09.2014 um 13:03 Uhr)

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