Luna hat Heute ihren 13. Geburtstag
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24.02.2018, 21:35 #9901
Mmmh... bin wirklich froh, dass Winsey nicht haart. Und auch kein bisschen müffelt, noch nicht einmal, wenn sie nass ist.
Hatte letztens gerade mit meinem besten Freund (dem jeglicher Sinn für Hunde fehlt, fast schon ein "Hundehasser") darüber gesprochen, er hatte lobenswerter Weise erwähnt hat, dass unsere Köterin bzw. unser ganzer Haushalt noch nicht einmal ansatzweise müffelt. Sowas aus seinem Mund will was heißen. Für das Lob hat er aber auch fast vier Jahre gebraucht. Bisweilen hat er unseren Hund noch nicht einmal angefasst, obwohl er fast jeden zweiten Tag bei uns ist.
Wenn wir allerdings bei schlechtem Wetter im Wald spazierengehen, kann ich nach dem Duschen aus dem ausgespülten Zeugs im Duschsieb noch einen kompletten Adventskranz flechten und einen Sack Erde abfüllen.Peter
Bekennender Längsdenker
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25.02.2018, 20:13 #9902Gruß Ralf
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26.02.2018, 08:45 #9903
Na, da gibt's sicher ein Wienerle!
Peter
Bekennender Längsdenker
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26.02.2018, 15:53 #9904ehemaliges mitgliedGast
so, der zwerg wurde heute vom amts-veterinär als standard bullterrier eingestuft, weil er 2,5cm über dem zulässigen miniatur-bullterrier maß liegt.
immer wenn ich kontakt zu behörden oder ämtern habe, schwillt mir der kamm - aber ich halte mich zurück.
werde jetzt auf jeden fall ein gegen-gutachten einholen.
falls es nichts hilft - wo kann ich in NRW denn einen fairen und nicht komplett verblödeten veterinär finden, der einen guten wesenstest macht?
gibt es die?
dank im voraus.
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26.02.2018, 15:57 #9905
Auch wenn du das nicht gerne hören wirst: zu groß ist zu groß - da wird dir auch ein Gutachten nichts nützen, wenn es hier Festlegungen gibt. Da kann die Behörde auch nichts dafür ...
Ich würde mich mit der Behörde in Verbindung setzen und fragen, ob die hier jemanden für einen Wesentest empfehlen können. Das geht jetzt aus meiner Sicht nur miteinander und nicht gegeneinander.
Viel Glück!Gruß Frank
"Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)
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26.02.2018, 16:17 #9906ehemaliges mitgliedGast
stimmt, höre ich nicht gerne
die behörde, die meinen hund als gefährlichen hund einstuft, werde ich allerdings nicht nach tipps für gute und faire wesenstests fragen.
ich frage ja schliesslich auch nicht meinen guillotinisten nach seinen messerschleifer.
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26.02.2018, 16:19 #9907
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Muss der Test denn im entsprechenden Bundesland gemacht werden?
Gruß Marcel
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26.02.2018, 16:45 #9908ehemaliges mitgliedGast
nein, der kann irgendwo in deutschland gemacht werden.
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26.02.2018, 17:34 #9909
Der Guillotinist will dir was Böses - die Behörde hat nichts davon, deinen Hund als gefährlich einzustufen. Wenn in einer Verordnung eine Größe festgelegt ist, dann vollzieht die Behörde nur, ohne weiteren Ermessensspielraum zu haben, d. h. Mindestgröße überschritten = Einstufung als gefährlicher Hund. Das ist wie im richtigen Leben, ein bisschen schwanger gibt es nicht. Insofern schadet fragen sicherlich nicht, denn in der Regel wissen die Sachbearbeiter, wer solche Tests anbietet und vor allem, welche Mindestanforderungen an so eine Bescheinigung zu stellen sind. Wenn du allerdings schon einen Hals hast, habe ich da Verständnis, wenn du diesen Weg nicht gehen willst ...
Gruß Frank
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26.02.2018, 17:43 #9910
Stefan: Das nachfolgende ist evtl. für dich interessant:
"Was aber, wenn der Hund ein ziemlich groß geratener Miniature Bull Terrier ist? Denn Tiere sind eben (wie wir Menschen) nicht streng kategorisierbar und wachsen nicht „nach Maß“, sondern bleiben Individuen, die trotz ihrer Zugehörigkeit zu einer bestimmten Rasse andere Merkmale aufweisen können als die typischen Vertreter ihrer Rasse.
Mit einem solchen Fall hatte sich zwar kein Gericht aus Sachsen- Anhalt, aber erst im letzten Jahr eines aus Nordrhein- Westfalen zu befassen: Dort hatte der Halter behauptet, sein Hund sei mit 41,5 cm ein groß geratener Miniature Bull Terrier, während die Behörde davon ausging, es handle sich um einen 44,5 cm großen Standard- Bullterrier. Für die Richter war jedoch im Endeffekt egal, ob der Hund nun 41,5 oder aber 44,5 cm groß war, denn beides stellten sie als nicht mehr nur geringfügige Abweichung von der Sollgrenze des FCI (35,5 cm) fest, weshalb der Hund nicht mehr dem Phänotyp eines Miniature Bull Terriers entspreche.
Interessant war jedoch in diesem Fall, dass die Richter eine Möglichkeit gesehen hatten, den Hund trotz seiner Größe als Miniatur Bull Terrier einzustufen. Dafür hätte der Halter nachweisen müssen, dass beide Elternteile des Tieres als Vertreter dieser Rasse eingestuft worden waren: „Daraus folgt, dass ein genealogisch von Miniatur Bullterriern abstammender Hund auch bei geringfügiger Überschreitung der Widerristhöhe von 35,5 cm noch ein Miniatur Bullterrier bleiben kann. Wo die Grenze der Geringfügigkeit im Einzelfall zu ziehen ist, kann hier dahinstehen, weil dies voraussetzt, dass der Halter den Nachweis führt, dass der Hund von als Miniatur Bullterriern eingestuften Eltern abstammt.“ (VG Düsseldorf, Beschluss vom 22. September 2015, Aktenzeichen: 18 L 2817/15, Rn. 6, zitiert nach juris). Diesen Nachweis hatte der Halter des Hundes jedoch nicht geführt, weshalb die Richter auf die Rasseeinstufung seines Hundes ausschließlich nach dem phänotypischen Erscheinungsbild zurückgreifen mussten- das hieß also, auf eine Einstufung nach der Größe des Hundes. Da der Hund also die „magische“ Grenze von 35,5 cm überschritt, wurde er als Standard-Bull Terrier eingestuft- und damit als ein als gefährlich vermuteter Hund.
Selbst für Hundehalter, die die Elterntiere ihres Hundes genau kennen, wird in Sachsen- Anhalt ein solcher Nachweis der genealogischen Abstammung des Hundes hingegen seit der Gesetzesänderung wohl nicht mehr helfen können, wird doch nunmehr für die Rasse- bzw. Kreuzungszugehörigkeit allein auf den Phänotyp abgestellt werden."
Das Ganze ist wohl landesabhängig, je nach dem wie dort das Gesetzt ausformuliert ist. Vielleicht gibt es die Möglichkeit, sich nochmal mit der Behörde unter Bezug auf das Urteil VG Düsseldorf in Verbindung zu setzen? Setzt voraus, dass der kleine Kerl reinrassig ist und du entsprechende Papiere hast ...Gruß Frank
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26.02.2018, 18:34 #9911ehemaliges mitgliedGast
vielen dank für den text, frank.
ja - im endeffekt hat uns das der veterinär heute morgen auch kurz und knapp gesagt:
wenn beide eltern die kriterien des minibulls erfüllen und ihrer zu groß wird, dann wird er trotzdem als
mini bullterrier anerkannt. solange wir diesen nachweis nicht erbringen können, ist er kein mini.
das blöde ist ja letztendlich, dass der FCI als einziges unterscheidungsmerkmal die größe angibt.
ansonsten git: bullterrier = bullterrier.
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26.02.2018, 21:49 #9912
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Gute und faire Tests werden/wurden an der TiHo Hannover gemacht. Die sind wohl in der Verhaltensforschung auch ganz weit vorne mit dabei. Ich kenne drei Hunde, die da waren. Sind aber auch echte Lämmer.
Ich frage noch mal einen Freund, der mit zwei bekloppten Hündinnen wo anders war.Gruß Marcel
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27.02.2018, 07:46 #9913
Miniatur oder nicht, bei so einem Hund (nicht negativ gemeint!) weiss ich vorher worauf ich mich einlasse und was eventuell zu erwarten ist. Die wenigsten Hunde
hören beim angegebenen Maß auf zu wachsen.
Warum hier Stress machen? Wesenstest erfolgreich abliefern und fertig. Letztendlich auch egal wo, wenn mein Hund und vor allem der Halter fit ist, kann ich den Test überall machen.Geändert von Clark11 (27.02.2018 um 07:48 Uhr)
___________
Gruß Joerg
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27.02.2018, 09:57 #9914
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27.02.2018, 13:17 #9915
Kurze Zwischenfrage...
Was hat denn die Einstufung eigentlich für Folgen?
Hat das was mit der Besteuerung zu tun? Oder Maulkorbpflicht?
Bin da leider nicht so fit in dem Thema... danke für die Aufklärung.Peter
Bekennender Längsdenker
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27.02.2018, 13:25 #9916
Es gibt Bundesländer da ist der Besitz eines Listenhundes nicht erlaubt, sollte er z.B. von einem nicht Listenhund auf einen Listenhund gestuft werden könnte es sein das man ihn abgeben,einschläfern o.ä. muss.
So hat es mir jedenfalls ein Bekannter erzählt der nen Staffordshire Terrier hat, welche in Brandenburg wohl eigentlich nicht erlaubt ist, aber die Behörden sind sich da teils auch nicht einig.Momentan ist er da im Streit allein wegen der Steuer, weil die Listenhunde wohl mehr kosten. Wie gesagt, nur nach erzählt, mehr weiß ich auch nicht.Geändert von Sippel (27.02.2018 um 13:29 Uhr)
Grüße Sebastian
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27.02.2018, 13:31 #9917
Eine Hundesteuersatzung ist reines Ortsrecht. Das heißt, was in der einen Stadt gilt, kann in der anderen ganz anders sein. Bei uns ist es beispw. so, dass für Listenhunde automatisch 1.000,-- Euro Hundesteuer zu zahlen sind ... Maulkorb- und Leinenpflicht können bei Vorkommnissen angeordnet werden.
Gruß Frank
"Das Leben ist viel zu schnell vorbei - wenn man nicht ab und zu stehen bleibt, könnte man es verpassen!" (Ferris Bueller)
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27.02.2018, 15:07 #9918
Äh, sicher?
Ich wohne in Ba-Wü an der Landesgrenze zu Hessen und meine Frau ging jahrelang als Gassigeherin im Tierheim Viernheim (Hessen) ein und aus.
Die hatten immer eine Menge beschlagnahmter Kampfhunde bei sich und waren immer am stöhnen, dass sie die Wesenstests haben immer in Hessen durchführen lassen müssen, was doofer Weise weiter weg war als hier bei uns in Mannheim (Ba-Wü).Peter
Bekennender Längsdenker
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27.02.2018, 15:10 #9919
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27.02.2018, 15:26 #9920ehemaliges mitgliedGast
peter,
also in NRW gibt es zwei kategorien. gefährliche hunde (staff, pitbull, bulli,) und listenhunde (mastino, fila bras. etc)
mein hund ist als gefährlicher hund eingestuft und muss somit einen maulkorb tragen und ich muss 800€ steuern im jahr zahlen.
will ich das nicht, muss ich bei einem amtsveterinär einen wesenstest machen.
bei bestandener prüfung bestätigt der vet. dann die unbedenklichkeit und ich kann den hund ohne maulkorb gassi führen, sowie bei meinem normalen steuersatz bleiben.
gestern meinte der amtsveterinär, dass ich den wesenstest mit meinem hund machen kann, wo es mir beliebt.
auch wenn mir das neu war, muss es - was die wesentests betrifft - eine bundesweite einheitliche regelung geben.
ich warte jetzt aber erstmal die schriftliche bestätigung des o-amtes ab, dass mein hund kategorie 3 ist.
den test kann ich eh erst machen, wenn der hund älter ist. (ab dem 15. monat).
das hunde eingeschläfert werden, ist mir neu. kenne ich nur von den niederlanden.
aber ich bin da nicht auf dem laufenden.Geändert von ehemaliges mitglied (27.02.2018 um 15:27 Uhr)
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