Wenn du in D einkaufst und die Ware von D nach A ausgeliefert wird, erhältst du vom deutschen Lieferanten eine Rechnung über den Nettobetrag der Ware ohne deutsche MwSt.
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09.10.2008, 16:40 #1
steuerfrage: ust/mwst von D in A
wenn ich als vorsteuerabzugsberechtigter österr. unternehmen in D einkaufe, wie kann ich diese 19% dann in A geltend machen?? als einfuhrumsatzsteuer? oder über das deutsche finanzamt?
mfg Christoph
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09.10.2008, 16:46 #2Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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09.10.2008, 16:50 #3
aber nur wenn der verk. das weiß?
mfg Christoph
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09.10.2008, 16:54 #4
Des versteh ich etz net...
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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09.10.2008, 16:58 #5
erstmal danke für die prompte hilfe
ich meine, dazu wird er wohl meinen nachweise der gewerbeberechtigung bzw. meine USD-ID brauche, oder?
wie mache ich das z.b. bei amazon oder so? machen die sowas überhaupt (also verrechnung ohne ust)?mfg Christoph
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09.10.2008, 16:58 #6
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Du mußt die ATU Nmmer ( MWST IDENT NR. ) Deines Unternehmens Angeben , ansonsten gibts ne Rechnung mit Mehrwertsteuer ausgestellt !
Ganz einfach !
Nehme an daß es bei Online händlern ähnlich funktioniert !
Als Privatmann/ Endabnehmer wirst Du nicht um die MWST herumkommen !LG Dieter
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09.10.2008, 17:00 #7
Ach soo, das meinst du - ja, evtl. eine Kopie der Gewerbeanmeldung nebst Nennung der USt-Id. beibringen, dann sollte das eigentlich kein Problem darstellen.
Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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09.10.2008, 17:03 #8
meine herren! r-l-x hilft eben in allen lebenslagen!
danke!
edit: noch ein punkt, der vielleicht auch noch interessant ist, wenn ich jetzt weiß, wie das abläuft:
gibts einen zusammenhang zwischen dem gewerbe und dem artikel bei der abzugsfähigkeit oder gehts nur um das vorhandensein der ust-id?
also wenn z.b. ein friseur einen server kauft oder ein tapezierer einen fleischwolf
bei einer prüfung streicht der beamte solche sachen raus, ok. aber wie ist das bei solchem auslandssachen, die ja dann nicht bei der inländischen ust aufscheinen, weil nicht vorhanden??mfg Christoph
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09.10.2008, 17:12 #9
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Nehme an das wird Dir Dein Prüfer schon sagen wenn es nicht passt !
LG Dieter
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09.10.2008, 17:20 #10
aber im falle der ust im ausland, ist die rechnung ja nur teil meiner gewinnermittlung (einkommenssteuer), jedoch nicht teil meines ust-abzuges (weil ich ja keine ust bezahlt habe). also würde ich ja den ausländischen fiskus betrügen (oder auch nicht?), bei dem ich aber keine prüfung mache. d.h. der prüfer in A mat nix mit der ust in D zu tun.
???mfg Christoph
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09.10.2008, 18:03 #11
Generell ist es dem ausländischen Fiskus egal, was Du für ein Gewerbe hast- die UID Nummer muß gültig sein, fertig. Ob der inländische Staatsbüttel das Ding dann gewinnerhöhend raushaut, kratzt den Ausländer ned- eine der Lücken im MWST-Business.
Ich habe meinem Spezi in England ne Uhr ohne Mwst verkauft (frisch vom Konzi) und über die Firma korrekt als Handelsware deklariert und ausgeführt
Sein Steuerprüfer hat das Ding natürlich zum gezahlten Preis (netto) rausgestrichen....Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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