Hallo Rudi,
wieso wurde der Kaltwasserverbrauch geschätzt wenn ein
Zähler vorhanden ist?
Gruß
Robby
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Thema: Nebenkostenabrechnung
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02.06.2008, 19:37 #1
Nebenkostenabrechnung
Wir sind vor 4 Jahren in einen Neubau eingezogen, nach einem Jahr kam die Heizung Wasserabrechnung, und wir hatten im gegensatz zu den anderen Wohnungen eine Nachzahlung, die Nachzahlung wurde immer höher zum Schluß waren wir bei 500 Euro, hab gestern die Abrechnung mit meinem Nachbarn verglichen, der hat einen mittelgroßen Garten und wir hatten den dreifachen Verbrauch an Kalt und Abwasser
wir wohnen im Dachgeschoss und haben zwei Pflanzen zu gießen.
Jetzt ist uns aufgefallen, das allen anderen Wohnungen zwei Zähler haben, einmal Bad und einmal Küche, wir haben nur Zähler in der Küche, und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.
Jetzt meine Frage, müssen die mir die Gutschrift der letzten 4 Jahre auszahlen, oder ist das Verjährt??
Danke
RudiGruß Rudi
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02.06.2008, 19:44 #2"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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02.06.2008, 19:45 #3
- Registriert seit
- 27.06.2007
- Beiträge
- 1.970
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
Gruss Mike
116710
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02.06.2008, 19:50 #4Original von jagdriver
Hallo Rudi,
wieso wurde der Kaltwasserverbrauch geschätzt wenn ein
Zähler vorhanden ist?
Gruß
RobbyGruß Rudi
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02.06.2008, 19:51 #5
Zum Thema Verjährung:
Die Verjährungsfrist beträgt prinzipiell 3 Jahre.
Ich zitiere aus meinem Vermieter Lexikon:
Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.
Wichtig:
Der Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung verjährt dagegen in 3 Jahre.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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02.06.2008, 19:56 #6Original von golf123
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
hier mal ne Aufstellung
Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro
Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 EuroGruß Rudi
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02.06.2008, 20:00 #7Original von jagdriver
Zum Thema Verjährung:
Die Verjährungsfrist beträgt prinzipiell 3 Jahre.
Ich zitiere aus meinem Vermieter Lexikon:
Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.
Wichtig:
Der Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung verjährt dagegen in 3 Jahre.
d.h. ich könnte die letzten drei Jahre noch geltend machen??
Gruß
RobbyGruß Rudi
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02.06.2008, 20:02 #8
- Registriert seit
- 27.06.2007
- Beiträge
- 1.970
Original von rudi
Original von golf123
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
hier mal ne Aufstellung
Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro
Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro
Viell. konnten die wg. Mansarde (Du wohnst ja im DG) im Bad keinen Zähler einbauen. Um den genauen Verbrauch zu ermitteln hilft nur ein Zähler. Blöde AngelegenheitGruss Mike
116710
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02.06.2008, 20:04 #9Original von golf123
Original von rudi
Original von golf123
ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
hier mal ne Aufstellung
Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro
Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro
Viell. konnten die wg. Mansarde (Du wohnst ja im DG) im Bad keinen Zähler einbauen. Um den genauen Verbrauch zu ermitteln hilft nur ein Zähler. Blöde AngelegenheitGruß Rudi
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02.06.2008, 20:11 #10
Hallo Rudi,
die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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02.06.2008, 20:26 #11Original von jagdriver
Hallo Rudi,
die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.
Gruß
Robby
wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.
Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??Gruß Rudi
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02.06.2008, 20:30 #12
und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.
Original von rudi
...
Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit
Wurde denn exakt ermittelt oder geschätzt? Stimmen die Mengenangaben?
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02.06.2008, 20:35 #13Original von AndreasL
und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.
Original von rudi
...
Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit
Wurde denn exakt ermittelt oder geschätzt? Stimmen die Mengenangaben?
z.B. Küche Warmwasser 55,58
Bad 22,97 Wert geschätzt
Küche Kaltwasser 42,34
Bad 38,31 Wert geschätztGruß Rudi
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02.06.2008, 20:40 #14Original von rudi
Original von jagdriver
Hallo Rudi,
die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.
Gruß
Robby
wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.
Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??
Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte
die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....
Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...
Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....
Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
Wohnungseigentum")
Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).
Fragen über Fragen.
Gruß
Robby"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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02.06.2008, 20:47 #15Original von jagdriver
Original von rudi
Original von jagdriver
Hallo Rudi,
die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.
Gruß
Robby
wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.
Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??
Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte keine Ahnung, hat Ista gemacht
die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....wir waren die ersten Eigentümer, Neubau
Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...die werde ich in den A..........treten
Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....muss ich nachschauen
Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
Wohnungseigentum")???
Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).hab mich immer aufgeregt, wenn die Nachzahlung kam, dann bezahlt, und dann vergessen
Fragen über Fragen.
Gruß
RobbyGruß Rudi
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01.10.2008, 13:53 #16
Update:
nach vier Monaten rechnerei bietet mir die Fa. Ista 300 Euro Entschädigung für das Jahr 2006 an, 2007 wird neu errechnet, 2004 und 2005 wollen sie unter den Tisch fallen lassen
Schaden beläuft sich auf ca. 1400 Euro, wobei das Jahr 2007 mit einberechnet wurde, warte noch die Abrechnung ab, und hole morgen eine Rechtberatung ein.
Schon der HammerGruß Rudi
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