Ergebnis 1 bis 16 von 16
  1. #1
    Freccione Avatar von rudi
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    Nebenkostenabrechnung

    Wir sind vor 4 Jahren in einen Neubau eingezogen, nach einem Jahr kam die Heizung Wasserabrechnung, und wir hatten im gegensatz zu den anderen Wohnungen eine Nachzahlung, die Nachzahlung wurde immer höher zum Schluß waren wir bei 500 Euro, hab gestern die Abrechnung mit meinem Nachbarn verglichen, der hat einen mittelgroßen Garten und wir hatten den dreifachen Verbrauch an Kalt und Abwasser wir wohnen im Dachgeschoss und haben zwei Pflanzen zu gießen.
    Jetzt ist uns aufgefallen, das allen anderen Wohnungen zwei Zähler haben, einmal Bad und einmal Küche, wir haben nur Zähler in der Küche, und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.
    Jetzt meine Frage, müssen die mir die Gutschrift der letzten 4 Jahre auszahlen, oder ist das Verjährt??

    Danke

    Rudi
    Gruß Rudi

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Hallo Rudi,

    wieso wurde der Kaltwasserverbrauch geschätzt wenn ein
    Zähler vorhanden ist?

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  3. #3
    Yacht-Master
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    ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
    Gruss Mike

    116710

  4. #4
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von jagdriver
    Hallo Rudi,

    wieso wurde der Kaltwasserverbrauch geschätzt wenn ein
    Zähler vorhanden ist?

    Gruß
    Robby
    Geschätzt wurde der Kalt und Warmwasserverbrauch im Bad, wo kein Zähler vorhanden war.
    Gruß Rudi

  5. #5
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Zum Thema Verjährung:

    Die Verjährungsfrist beträgt prinzipiell 3 Jahre.

    Ich zitiere aus meinem Vermieter Lexikon:

    Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.
    Wichtig:

    Der Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung verjährt dagegen in 3 Jahre.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  6. #6
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von golf123
    ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
    Hallo Mike

    hier mal ne Aufstellung

    Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro

    Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
    Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro
    Gruß Rudi

  7. #7
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von jagdriver
    Zum Thema Verjährung:

    Die Verjährungsfrist beträgt prinzipiell 3 Jahre.

    Ich zitiere aus meinem Vermieter Lexikon:

    Bei Ansprüchen des Mieters auf Auszahlung des Nebenkostenguthabens ist zu beachten, dass Rückforderungsansprüche grundsätzlich bereits dann nicht mehr geltend gemacht werden können, wenn der Mieter Einwendungen gegen die Abrechnung, von denen er wissen konnte, nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erteilung der Abrechnung geltend gemacht hat.
    Wichtig:

    Der Anspruch auf Erteilung der Nebenkostenabrechnung verjährt dagegen in 3 Jahre.
    d.h. ich könnte die letzten drei Jahre noch geltend machen??

    Gruß
    Robby
    Hallo Robby, trifft das auf Eigentümer auch zu??
    Gruß Rudi

  8. #8
    Yacht-Master
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    Original von rudi
    Original von golf123
    ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
    Hallo Mike

    hier mal ne Aufstellung

    Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro

    Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
    Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro
    Das ist eindeutig zu hoch.

    Viell. konnten die wg. Mansarde (Du wohnst ja im DG) im Bad keinen Zähler einbauen. Um den genauen Verbrauch zu ermitteln hilft nur ein Zähler. Blöde Angelegenheit
    Gruss Mike

    116710

  9. #9
    Freccione Avatar von rudi
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    Themenstarter
    Original von golf123
    Original von rudi
    Original von golf123
    ein Teil der Abrechnung geht auch nach Quadratmeter , egal wie viel man verbraucht, s.g. Grundkosten. Wie ist denn der Unterschied der qm zu den anderen Wohnungen.
    Hallo Mike

    hier mal ne Aufstellung

    Gesamtbetrag 8 Parteien: Warmwasser 1790 Euro, mein Beitrag 632 Euro

    Hausnebenkosten Kaltwasser Abwasser
    Kaltwasser Sondereigentum: 1639 Euro, mein Beitrag 522 Euro
    Das ist eindeutig zu hoch.

    Viell. konnten die wg. Mansarde (Du wohnst ja im DG) im Bad keinen Zähler einbauen. Um den genauen Verbrauch zu ermitteln hilft nur ein Zähler. Blöde Angelegenheit
    Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit
    Gruß Rudi

  10. #10
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Hallo Rudi,

    die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

    Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  11. #11
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von jagdriver
    Hallo Rudi,

    die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

    Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

    Gruß
    Robby
    Hi Robby,

    wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

    Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??
    Gruß Rudi

  12. #12
    Steve McQueen Avatar von AndreasL
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    und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.


    Original von rudi
    ...

    Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit
    Finde es auch extrem hoch.

    Wurde denn exakt ermittelt oder geschätzt? Stimmen die Mengenangaben?

  13. #13
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von AndreasL
    und bei den nichtvorhandenen Zählern wurde der Verbrauch die letzten 4 Jahre geschätzt.


    Original von rudi
    ...

    Der Verbrauch wurde ja ermittelt, das Bad läuft in der Küche mit
    Finde es auch extrem hoch.

    Wurde denn exakt ermittelt oder geschätzt? Stimmen die Mengenangaben?
    Hi Andreas, die Verbräuche wurden geschätzt

    z.B. Küche Warmwasser 55,58
    Bad 22,97 Wert geschätzt

    Küche Kaltwasser 42,34
    Bad 38,31 Wert geschätzt
    Gruß Rudi

  14. #14
    Mil-Sub Avatar von jagdriver
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    Original von rudi
    Original von jagdriver
    Hallo Rudi,

    die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

    Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

    Gruß
    Robby
    Hi Robby,

    wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

    Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??
    Rein theoretisch!

    Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte
    die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....
    Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...
    Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....
    Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
    Wohnungseigentum")
    Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
    Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).
    Fragen über Fragen.

    Gruß
    Robby
    "Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"

  15. #15
    Freccione Avatar von rudi
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    Original von jagdriver
    Original von rudi
    Original von jagdriver
    Hallo Rudi,

    die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

    Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

    Gruß
    Robby
    Hi Robby,

    wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

    Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??
    Rein theoretisch!

    Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte keine Ahnung, hat Ista gemacht
    die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....wir waren die ersten Eigentümer, Neubau
    Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...die werde ich in den A..........treten
    Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....muss ich nachschauen
    Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
    Wohnungseigentum")???
    Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
    Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).hab mich immer aufgeregt, wenn die Nachzahlung kam, dann bezahlt, und dann vergessen
    Fragen über Fragen.

    Gruß
    Robby
    bin gespannnt, was dabei rauskommt
    Gruß Rudi

  16. #16
    Freccione Avatar von rudi
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    Update:

    nach vier Monaten rechnerei bietet mir die Fa. Ista 300 Euro Entschädigung für das Jahr 2006 an, 2007 wird neu errechnet, 2004 und 2005 wollen sie unter den Tisch fallen lassen

    Schaden beläuft sich auf ca. 1400 Euro, wobei das Jahr 2007 mit einberechnet wurde, warte noch die Abrechnung ab, und hole morgen eine Rechtberatung ein.

    Schon der Hammer
    Gruß Rudi

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