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29.09.2008, 16:49 #1
Interessantes EuGH Urteil zu Bauhaus-Klassiker Nachbauten aus Italien
Es gibt ein interessantes neues Urteil zur urheberrechtlichen Zulässigkeit der gewerblichen Nutzung von italienischen Nachbauten von Bauhaus Möbel-Klassikern (Le Corbusier etc.):
Urteil des EuGH
Im Kern steht da drin:
In Italien gekaufte (dort urheberrechtlich nicht geschützte) Bauhaus Fakes (Beispiel) dürfen hierzulande gewerblich genutzt (nicht verkauft!) werden, ohne dass dies einen Verstoß gegen das Gemeinschafts-Urheberrecht darstellt.
Die deratige Nutzung hierzulande (beispielsweise in Geschäften, Behörden, Arzt- und Anwaltspraxen) beschreibt keine "Verbreitung des Originals oder von Vervielfältigungsstücken eines Werks an die Öffentlichkeit durch Verkauf oder auf sonstige Weise" im Sinne des Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2001/29.
Das haben deutsche Gerichte bislang immer anders gesehen.
Grüße,
Moritz
Edith:
Komisch, wieso klappt das Verlinken des Urteils nicht?Fly-Back mit vertikaler Chronoankupplung: Citizen 8110 A
6,72 mm Kaliberhöhe = Weltrekord
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29.09.2008, 17:07 #2
RE: Interessantes EuGH Urteil zu Bauhaus-Klassiker Nachbauten aus Italien
Interessant, Dank

EU... Es scheint wohl kein deutscher Richter am Fall gearbeitet zu haben. Im Rahmen der Verhandlung wurde die Polnische Regierung angehört...Original von cutrofiano
Im Kern steht da drin:
In Italien gekaufte (dort urheberrechtlich nicht geschützte) Bauhaus Fakes (Beispiel) dürfen hierzulande gewerblich genutzt (nicht verkauft!) werden, ohne dass dies einen Verstoß gegen das Gemeinschafts-Urheberrecht darstellt.
...
Das haben deutsche Gerichte bislang immer anders gesehen.
Superlative Grüße, Frank
"Cool sh*t ain't cheap, and cheap sh*t ain't cool."
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