Obacht Roland, das ist nur vordergründig so (ich spreche hier für den R129, für die Vorgänger weiß ich es nicht): Erstens war die Rücksitzanlage ein aufpreispflichtiges, und nicht eben bescheiden bepreistes Extra (serienmäßig war nur eine Ablagebank mit zwei darunter liegenden, verschließbaren Staufächern). Und zweitens sind die Rücksitze nur für Personen bis max 150cm (oder 160cm?) Körpergröße zugelassen. Der Grund ist, dass höher gewachsene Personen im Fall des Auslösens des Überrollbügels wahrscheinlich dekapitiert würden.