Zitat Zitat von Roland90 Beitrag anzeigen
Nein das stimmt nicht.
Es gilt nur das die Höchstgrenze für die Lautstärke nicht bei geschlossener Klappe ermittelt wird sonder auch bei offener.
Das heist die Autos dürfen dann auch mit Offener Klappe nicht lauter sein als der Grenzwert. Eine Klappenanlage die den Höchstpegel nicht überschreitet bleibt erlaubt.
Danke für die Info. Ab wann soll das denn kommen?