Hallo,
zur Haftung der Putzfrau: Als Erfüllungsgehilfe von Dir kann Sie persönlich nur haftbar gemacht werden, wenn Sie grobfahrlässig gehandelt hat. Bei Deiner Schilderung kannst Du das vergessen.

Schmeiß die so arg beschädigten Wecker in die Mülltonne und kaufe
Dir neue.

Gruß, Auto