Die zahlt nicht bei Gefälligkeitsschäden.
Bei Berufsschäden zahlt Ihre Berufshaftpflicht.

Bei farbiger Bezahlung zahlt die Privathaftpflicht wegen Satz 1 nicht und Satz 2 existiert nicht bei farblich dunkler Bezahlung, bei heller schon, so denn vorhanden.

Sehr ärgerlich mein Mitgefühl, aber hauptsache Gesund. Ich halte Uhrenbeweger eh für gefährlich.