Original von Passion
Nun, aufgrund der immens verlängerten Speicherungsverpflichtung durch den Staat, muss es möglich sein die IP des Bestellers, nein es ist problemlos möglich die IP des Bestellers zu definieren und somit den Provider und weiter zu analysieren.
Tja, soweit die Theorie .

Die Praxis heißt aber: Kein einziger Provider hält sich derzeit an die gesetzliche Speicherfrist, da noch etliche Klagen gegen die Vorratsdatenspeicherung anhängig sind.

Die Telekom als einer der längsten Datenspeicherer speichert die zur IP gehörenden Logdaten ganze 7 (oder waren es 10? ) Tage, andere Provider sogar nur 3.

Da kannst Du also nur auf die nächste Einwahl warten und musst dann seeehr schnell bei der Polizei sein...