Original von Ingo.L
Original von Ticktacktom
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Ein bißchen Diskussion muss sein.

Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.

Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.

Richtig, Tom ?
Richtig. Jahresfrist beginnt mit Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides zu laufen...ab dann bis zum Vorfallstag des 2. Verstosses.....