Richtig. Jahresfrist beginnt mit Rechtskraft des ersten Bußgeldbescheides zu laufen...ab dann bis zum Vorfallstag des 2. Verstosses.....Original von Ingo.L
Ein bißchen Diskussion muss sein.Original von Ticktacktom
Nein. Nur wenn innerhalb von 1 Jahr 2x mit mehr als 25 km/h. Frage geklärt, Thread kann geschlossen werden. No discussion, please. ;-)
Also heisst es jetzt ein Jahr lang aufpassen, das nicht wieder eine Knolle mit 25+ passiert. Dann heisst es : Zu Fuß gehen.
Ach ja, das Jahr beginnt, wenn der Bußgeldbescheid rechtskräftig wird. Nicht an dem Tag an dem die erste Tat passierte.
Richtig, Tom ?
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Thema: Bin geblitzt worden
Baum-Darstellung
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28.08.2008, 14:08 #15ehemaliges mitgliedGast
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