Original von [Dents]Milchschnitte
Die Verschleissteile, zu denen ich auch Anstösse und Inlays zähle gibt es doch bei heutigen Modellen massenhaft - genau wie die Uhren.
Ich denke dass diese restriktive Politik bei solchen "Allerweltsteilen" nicht unbedingt mit solchen Hamesterkäufen zusammenhängt.
Da gebe ich Dir Recht. Andererseits - wo sollte Rolex oder ein Konzi da eine
Grenze ziehen? Der hat zwei Lünetteninlays und das für ne 16710 soll er
so rausgeben dürfen, das für die 1675 nicht? Da ist es zumindest mal für
den Konzi einfacher, da strikt zu sagen, Ersatzteil ist Ersatzteil.

Original von [Dents]Milchschnitte
Abgesehen davon: wenn ich mir den alten Oysterkatalog in die Hand nehme dann sehe ich dort drei Referenznummern für die alte GMT. 16710, 16710 BLRO und 16710LN. Warum sollte es überhaupt erlaubt sein die Lünetteneinlage zu tauschen?
Man könnte argumentieren, dass man gleich ne ganze Uhr kaufen muss. Ist ja bei der LV auch nicht anders - man kann ja auch nicht einfach ZB und Einlage seiner 16610 gegen die Teile der 16610LV tauschen. Obwohl es die gleiche RefNr. nur mit anderem zusatz ist

So gesehen ist Rolex doch ziemlich Kulant, bzw. Kulant gewesen in der Vergangenheit. Selbst wenn es die Inlays nur im Austausch gibt.
Jep. Wobei die Unterscheidung BLRO / LN m.W.n. erst vor zwei (?) Jahren
auftauchte. Vorher waren es alles schlicht 16710.