Original von ibi
Original von Cave
So ist es. Wieso "muss" der Händler den vollen Kaufpreis erstatten wenn die Uhr mit deutlichen Gebrauchsspuren zurück kommt? Müssen muss er das nämlich sicher nicht sondern kann schön Prozente abziehen.

Wenn er es natürlich einfach mit sich machen lässt ist er selbst schuld - dafür kann das Gesetz sicher nichts.
das hat dann wieder was mit der beweislast bei einer gebrauchten uhr zu tun!
im shoppingguide gabs mal nen wunderbaren thread mit diesem thema!
Mit der Digicam vor Zeugen rasch 3-4 Fotos von der Uhr machen und fertig.

Mal abngesehen davon, dass man auch als Kunde mit dieser Regelung übelst abgezockt werden kann...

Ich Uhr bestellt -> Uhr kommt an -> nehme sie aus der Box -> sehe das sie mir "live" leider nicht zusagt -> entferne nicht mal die Schutzfolie und schicke sie zurück -> Händler zahlt mir das Geld mit pampigem Kommentar nach Wochen zurück und zieht 15% ab (macht er laut AGB grundsätzlich und pauschal so)