Naja, generell gibt es bei der Polizei keine extra Liste für gestohlene Rolex-Uhren. Die gibt es aber sicherlich bei ROLEX selbst.
Im Diebstahlsfall sollte man folgendermaßen verfahren:
1. Anzeige bei der Polizei ->
Im Rahmen dieser Anzeige sollte auch s c h n e l l s t m ö g l i c h die Individualnummer der entwendeten Uhr zusammen mit den weiteren Angaben (Modell, Material, Wert, individuelle Merkmale (Gravur o.ä.)) dem Anzeige aufnehmenden Beamten mitgeteilt werden.
Das ist deswegen so wichtig, weil die Uhr aufgrund ihrer individuellen Nummer sofort zur Fahndung ausgeschrieben werden kann. Diese Fahndung steht dann auch sofort deutschlandweit zur Verfügung. Das bedeutet, dass bei einer Abfrage in polizeiinternen Systemen gleich festgestellt werden kann, dass die Uhr aus einer Straftat stammt. Dieses wiederum führt recht häufig - gerade bei Überprüfungen von Pfandhäusern, Ebay-Verkäufen etc. - zum Auffinden von gestohlenen Uhren, die dann dem rechtmäßigen Besitzer wieder übergeben werden können (häufige Einschränkung: eine Versicherung hat den Schaden noch nicht reguliert, in diesem Fall gehört die Uhr erstmal der Versicherung, aber das ist ein anderes Thema)
2. Mitteilung des Diebstahls an ROLEX:
Wie oben angeführt, wird sich im Regelfall die Fahndungseingabe der Polizei auf den Bereich Deutschland beschränken. Deswegen ist eine Mitteilung an Rolex ebenso wichtig. Sollte die Uhr im Laufe der Jahre mal zur Revision o.ä. bei ROLEX auftauchen, kann sie ebenfalls einer Straftat zugeordnet werden.
Aber: Das ist eher langfristig gedacht, weitaus häufiger werden solche Uhren von den Ermittlungsbehörden entdeckt, daher immer zuerst und recht schnell o.g. Anzeige bei der Polizei!!!
Aus o.g. Gründen erscheint mir persönlich daher eine Listenführung hier im Forum eher entbehrlich. Denn die Opfer entwendeter Uhren mit bekannten Individualnummern erstatten wohl sowieso Anzeige bei der Polizei und die Nummern werden dabei entsprechend registriert.
Kleiner Tipp: Beim Erwerb von Kronen (vor allem zweifelhafter Herkunft!) sollte man i m m e r den nächstgelegenen Polizeiabschnitt aufsuchen und eine entsprechende Fahndungsabfrage durchführen lassen. Sie ist stets kostenlos und auch sehr schnell durchführbar.![]()
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In diesem Sinne mit vielen Grüssen
Uwe
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21.08.2008, 14:22 #5Viele Grüße, Uwe
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