Wenn einer verurteilter ******** ist, darf man das wohl hier sagen, nehme ich an. Sonst muss man vor öffentlicher Anprangerung mindestens die Anhörung des Betroffenen veranlassen und ebenfalls publizieren, und auch das kann man nur mit dessen Einverständnis.
Sonst kann's teuer werden, auch für die Forumsbetreiber.
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30.11.2004, 21:38 #3Explorer
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