Wie schon oben mehrmals erwähnt bleibt dein jetziger Mietvertrag gültig und kann nur durch eine Kündigung des neuen Vermieters gekündigt werden, wenn dieser Eigenbedarf anmeldet und die Wohnung auch selber nutzten wird.
Bei solchen Fällen haben die Mieter mehr Rechte als der Vermieter. Der Vermieter muss die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten die in deinem Vertrag geregelt sein sollten und ausserdem muss der Vermieter seine Eigenbedarfsanmeldung darlegen und beweisen. Also wäre es für dich ratsam in so einem Fall einen Anwalt mit einzuschalten.

Für dich gibt es evtl. auch Sonderregelungen, die es möglich machen in der Wohnung wohnen zu bleiben.
Studiert noch jemand bei euch in der Familie? Oder ist deine Frau schwanger, dann könntet ihr einen Härtefall geltend machen und evtl. länger wohnen bleiben als die gesetzliche Kündigungsfrist.

Rede mit dem neuen Vermieter wie er sich das "neue" miteinander vorstellt? Vielleicht will er nur eine Immobilie fürs Alter.

Gruß Marc