Ich werfe nur mal kurz das Übereinkommen über den Strassenverkehr vom 08.11.1968 (Wiener Übereinkommen) in den Raum (oder in den Thread).

Danach unterliegt ein nach den nationalen Vorschriften des Heimatlandes, sofern es Mitgliedsstaat des Übereinkommens ist (Ösiland fällt darunter) ausgerüstetes/zugelassenenes Fahrzeug nicht den Vorschriften der deutschen STVZO...