Original von Ingo.L
Gleiches mit gleichem vergelten:
Hat er einen unterschrieben Auftrag (für den Mehraufwand) und eine eine unterschriebene Auftragsabnahme, die ein einwandfreie Übernahme der geleisteten Arbeiten bestätigen ? Wenn nicht, lass ihn doch klagen.
Ich wette, dass es in Summe mehr werden als 1300 Euro
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Baum-Darstellung
-
15.07.2008, 18:11 #10
- Registriert seit
- 01.05.2005
- Ort
- München
- Beiträge
- 2.031
RE: Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?
Ähnliche Themen
-
Handy-Vertrag
Von uhrenmaho im Forum Off TopicAntworten: 12Letzter Beitrag: 27.09.2009, 16:02 -
gilt oder nicht gilt? 5513 hier...
Von ehemaliges mitglied im Forum Rolex - Haupt-ForumAntworten: 21Letzter Beitrag: 16.06.2008, 08:08 -
Daytona Vertrag ???
Von AndreasL im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 41Letzter Beitrag: 28.08.2006, 12:42
Lesezeichen