Liebes Forum,
ich ärgere mich gerade mit einem Handwerker herum, der unverschämte Rechnungen schreibt.
Über ein Jahr nach unserem Hausbau hat sich nun der Elektriker bequemt, uns eine Rechnung für die zusätzlich nach Absprache erbrachten Leistungen zu stellen.
Darin ist auch der Aufpreis für eine andere Lichtschalterserie enthalten. Wir haben auf mehrfaches Nachfragen keinen Kostenvoranschlag bekommen, da der Meister eine Zeit lang im Krankenhaus war und nur ein Mitarbeiter zu uns kam. Dieser stand irgendwann mit dem Krempel da und wollte anfangen. Wir haben ihn nur arbeiten lassen, wenn der Aufpreis in jedem Falle unter 500 EUR bleibt (fast gleiche Serie, nur ein wenig eckiger). Dies bejate er und baute das Zeug ein.
Nun schickt uns der nette Herr Meister eine Rechnung über etwa 1300 EUR allein für den Schalterkrempel.
Und nun?
Mündliche Verträge sind ja rechtskräftig, wie sieht es mit der Preisabsprache aus? Ist die für ihn genau so bindend? Und wenn der Mitarbeiter dies nicht hätte zusagen dürfen? Oder sich geirrt hat?
Danke!
Ergebnis 1 bis 20 von 22
Baum-Darstellung
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15.07.2008, 17:28 #1
Mündl. Vertrag und mündl. Preisabsprache - was gilt?
Aloha,
Can
I am the REAL Checker Can!
Gibt‘s das auch mit Approved?
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