Bin zwar kein Anwalt aber ich würde mal sagen welche Sache soll er den beschädigen, schließlich ist die besagte Sache doch in seinem Eigentum wenn er sie vom Lieferranten erhält und da kann er sie auch gravieren wie er will.
naja, aber es wurde ja schon der vergleich mit dem auto aufgeführt. solange das noch in der verkaufshalle steht, ist es auch eigentum des autohauses. wenn da dann ein mechaniker seine initialen in den kotflügel kratzt, würdest du das auto auch nicht so kaufen als potentieller interessent, oder? also ich zumindest nicht.

wenn ich etwas neues kaufe, dann erwarte ich in der beschaffenheit den original auslieferungszustand, und der ist mit einer gravur durch einen zwischenhändler (was anderes ist ein konzi ja nicht) nicht mehr gegeben. wenn es innerhalb der uhr an einer versteckten stelle gemacht wird, dann könnte man es durchaus ja noch akzeptieren, aber sicherlich nicht aussen wo man es im prinzip jedesmal sehen kann/könnte