Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 20 von 30
  1. #1
    Day-Date Avatar von Waschi.1
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    4.436
    Blog-Einträge
    1

    Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Brauche mal eine Info. Ich habe ein PKW zur Weiterveräusserung angekauft. Habe einen nicht reparierten Heckschaden leider nicht gesehen da dieser erst bei montierter Heckstoss Stange zu sehen war.
    Darf ein Verkäufer ein Unfall verschweigen beim Verkauf von Händler zu Händler ? Im Falle daser dieses auch nicht wusste kann ich ihn haftbar machen?
    Im Kaufvertrag ist ja nur Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
    Es ist ein grosses OPEL AH und der Wagen stand auch für normale´Kunden zu Verkauf.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  2. #2
    mir als laien stellt sich die frage, ob er das fahrzeug als "unfallfrei" angeboten hat, oder ob du ihn nicht expliziet auf unfall-schäden angesprochen hast!
    mir wäre nicht bewusst, das man als VK einen interesenten auf einen offensichtlichen (?) schaden ausdrücklich hinweisen müsste.
    i.d.r. fragt doch der interessent danach?!
    oder hab ich bei der kaufabwicklung etwas falsch verstanden?
    ...
    T.
    Warum ist eine Rolex vielen Frauen vorzuziehen?
    - Beide sind nicht billig, aber die Rolex widerspricht nicht!
    - Macht man mal einen Fehler, kostet das bei beiden Geld... doch die Rolex trägt es einem nicht nach :-)
    [/Chauvie OFF]

  3. #3
    Day-Date Avatar von Waschi.1
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    4.436
    Blog-Einträge
    1
    Themenstarter
    Mir wurde unter einem Zeugen mitgeteilt das der Wagen Unfallfrei ist. Sonst hätte ich den Wagen nicht angekauft.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  4. #4
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.108
    Original von Waschi.1
    Mir wurde unter einem Zeugen mitgeteilt das der Wagen Unfallfrei ist. ......
    Diese Ausage sollte in JEDEM Kaufvertrag stehe. Also, hast Du's schriftlicht ?

    Ansonsten bleiben 2 Möglichketen:

    A: mit dem VK reden. Einigt man sich, ist's gut

    wenn nicht

    B: Anwalt und schauen wem der Richter recht gibt.

    Alles andere ist graue Theorie.

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
    Registriert seit
    25.05.2005
    Ort
    Schweiz
    Beiträge
    5.812
    Ich sehe das anders- normalerweise ist davon auszugehen, dass ein Fahrzeug unfallfrei ist, wenn nichts anderes angeben ist.

    Ich- als Verkäufer würde auf jedenfall jeden Unfallschaden explizit im Kaufvertrag aufnehmen, um mir anschliessenden Ärger zu ersparen.
    LG Deni

  6. #6
    Double-Red Avatar von Der Hanseat
    Registriert seit
    24.11.2004
    Ort
    Hamburg / Wien
    Beiträge
    8.012
    Bist du nicht selbstständig im KFZ Gewerbe?
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"

  7. #7
    Day-Date Avatar von Waschi.1
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    4.436
    Blog-Einträge
    1
    Themenstarter
    Original von Der Hanseat
    Bist du nicht selbstständig im KFZ Gewerbe?
    Ja Abschleppdienst und PKW Reparatur. Verkaufe selber nur Unfallwagen und in meine Verträge schreibe ich es rein das es ein Unfallwagen ist.
    Habe nur einem Freund einen Gefallen getan.
    Und den PKW für ihn angekauft da er selber keine Zeit hat.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  8. #8
    officially certified Avatar von cardealer
    Registriert seit
    06.02.2006
    Ort
    FoxClub Eastside
    Beiträge
    6.947
    der Fred ist jetzt nicht Dein Ernst oder
    was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!

  9. #9
    Freccione Avatar von uhrenmaho
    Registriert seit
    17.06.2006
    Ort
    Mönchengladbach
    Beiträge
    4.990

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Hallo zusammen,

    habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).

    Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.

    Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.

    LG Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  10. #10
    GODFATHER Avatar von Mawal
    Registriert seit
    24.12.2004
    Beiträge
    20.100
    Blog-Einträge
    27

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    LOL....das ist hier ist ja wahrlich live aus dem Dilettanten-Stadel....


    Marian, ich bewundere deinen Mut, dass hier zu posten...



    un was ich an deiner Stelle machen würde:


    Die Zeugenaussagen verschriftlichen und einen RA einen bösen Brief schreiben lassen...


    und dann 100x wiederholen: Ich bin ein Depp, der wo sein eigenes Geschäft nicht versteht...


    und dann dann zu einen IHK Rechtskurs gehen...
    Martin

    Everything!

  11. #11
    Day-Date Avatar von Waschi.1
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    4.436
    Blog-Einträge
    1
    Themenstarter
    Original von cardealer
    der Fred ist jetzt nicht Dein Ernst oder
    Ich kaufe sonst nur meine selbst abgeschleppten PKW auf undverkaufe dann diese.. ´Natürlich als UNFALLWAGEN.

    Mit PKW Ankauf - und Verkauf habe ich so nichts am Hut..

    Nun habe ich für einen Freund einen Wagen als Händler eingekauft. Ohne Garantie oder Gewährleistung mit der Zusage der Unfallfreiheit.
    Und das verbogene Abschlussblech war erst nach Demontage zu sehen.

    Hat sich auch erst mal erledigt der Verkäufer ist bereit den Wagen wieder zurück zu nehmen.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  12. #12
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).

    Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.

    Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.

    LG Manfred
    "Nicht mehr unfallfrei" und "Unfallwagen" sind zwei paar Schuhe.

  13. #13
    Day-Date Avatar von Waschi.1
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    4.436
    Blog-Einträge
    1
    Themenstarter

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Original von Mawal
    LOL....das ist hier ist ja wahrlich live aus dem Dilettanten-Stadel....


    Marian, ich bewundere deinen Mut, dass hier zu posten...



    un was ich an deiner Stelle machen würde:


    Die Zeugenaussagen verschriftlichen und einen RA einen bösen Brief schreiben lassen...


    und dann 100x wiederholen: Ich bin ein Depp, der wo sein eigenes Geschäft nicht versteht...


    und dann dann zu einen IHK Rechtskurs gehen...
    Verkaufe eigentlich nur Unfallwagen wo auch ersichtlich das Sie verunfallt sind. Dieses gebe ich auch in jedem Vertrag an.


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  14. #14
    Gesperrter User
    Registriert seit
    24.08.2006
    Beiträge
    11.439

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Schön das der Händler es freiwillig und gleich zurück genommen hat! Manchmal hilft ein Gespräch

  15. #15
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
    Registriert seit
    25.03.2004
    Ort
    Quintumnia
    Beiträge
    7.108

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Hat Punkt A: doch wieder mal geholfen :twisted:

  16. #16
    Freccione Avatar von neo507
    Registriert seit
    13.12.2004
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    4.999
    was mich jetzt wundert warum du die heckstoßstange abgemacht hast ???




    ich hätte den wagen nicht zurückgenommen.


    hast du den wagen billiger bekommen ?? dafür keine garantie oder warum ist dein bekannter nicht selbst hin und hat gekauft ???


    gruß

    jürgen

  17. #17
    Day-Date Avatar von Waschi.1
    Registriert seit
    28.01.2007
    Beiträge
    4.436
    Blog-Einträge
    1
    Themenstarter
    Original von neo507
    was mich jetzt wundert warum du die heckstoßstange abgemacht hast ???




    ich hätte den wagen nicht zurückgenommen.


    hast du den wagen billiger bekommen ?? dafür keine garantie oder warum ist dein bekannter nicht selbst hin und hat gekauft ???


    gruß

    jürgen

    Weil ich ihm eine Kupplungskugel mit Halterung anbauen sollte
    Weil er selber keine Zeit dafür hat


    Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
    Call 555-walonskie-01
    Sauber, diskret

  18. #18
    Freccione Avatar von neo507
    Registriert seit
    13.12.2004
    Ort
    Nürnberg
    Beiträge
    4.999
    achso

    aber wenn er es zurück nimmt ist ja gut ..... und gewusst musste er es haben sonst würde er es nicht zurück nehmen...

    gruß

    jürgen

  19. #19
    ehemaliges mitglied
    Gast

    RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf

    Original von Mostwanted
    Original von uhrenmaho
    Hallo zusammen,

    habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).

    Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.

    Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.

    LG Manfred
    "Nicht mehr unfallfrei" und "Unfallwagen" sind zwei paar Schuhe.
    Gregor, das erklär mir jetzt bitte mal.......ich bin so unbewandert....

  20. #20
    Endgegner Avatar von Donluigi
    Registriert seit
    11.05.2005
    Ort
    Dorfi
    Beiträge
    47.853
    Blog-Einträge
    47
    Tja, Sachbearbeiter halt
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

Lesezeichen

Lesezeichen

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •