mir als laien stellt sich die frage, ob er das fahrzeug als "unfallfrei" angeboten hat, oder ob du ihn nicht expliziet auf unfall-schäden angesprochen hast!
mir wäre nicht bewusst, das man als VK einen interesenten auf einen offensichtlichen (?) schaden ausdrücklich hinweisen müsste.
i.d.r. fragt doch der interessent danach?!
oder hab ich bei der kaufabwicklung etwas falsch verstanden?
...
T.
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Thema: Unfallschaden Gewerbeverkauf
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03.07.2008, 15:39 #1
Unfallschaden Gewerbeverkauf
Brauche mal eine Info. Ich habe ein PKW zur Weiterveräusserung angekauft. Habe einen nicht reparierten Heckschaden leider nicht gesehen da dieser erst bei montierter Heckstoss Stange zu sehen war.
Darf ein Verkäufer ein Unfall verschweigen beim Verkauf von Händler zu Händler ? Im Falle daser dieses auch nicht wusste kann ich ihn haftbar machen?
Im Kaufvertrag ist ja nur Garantie und Gewährleistung ausgeschlossen.
Es ist ein grosses OPEL AH und der Wagen stand auch für normale´Kunden zu Verkauf.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
Sauber, diskret
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03.07.2008, 16:09 #2
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Warum ist eine Rolex vielen Frauen vorzuziehen?
- Beide sind nicht billig, aber die Rolex widerspricht nicht!
- Macht man mal einen Fehler, kostet das bei beiden Geld... doch die Rolex trägt es einem nicht nach :-)
[/Chauvie OFF]
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03.07.2008, 16:15 #3
Mir wurde unter einem Zeugen mitgeteilt das der Wagen Unfallfrei ist. Sonst hätte ich den Wagen nicht angekauft.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
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03.07.2008, 16:20 #4Original von Waschi.1
Mir wurde unter einem Zeugen mitgeteilt das der Wagen Unfallfrei ist. ......
Ansonsten bleiben 2 Möglichketen:
A: mit dem VK reden. Einigt man sich, ist's gut
wenn nicht
B: Anwalt und schauen wem der Richter recht gibt.
Alles andere ist graue Theorie.
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03.07.2008, 16:30 #5
Ich sehe das anders- normalerweise ist davon auszugehen, dass ein Fahrzeug unfallfrei ist, wenn nichts anderes angeben ist.
Ich- als Verkäufer würde auf jedenfall jeden Unfallschaden explizit im Kaufvertrag aufnehmen, um mir anschliessenden Ärger zu ersparen.LG Deni
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03.07.2008, 16:34 #6
Bist du nicht selbstständig im KFZ Gewerbe?
Gruß
Thorben
"Stuff is difficult....."
"Rule 34"
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03.07.2008, 16:38 #7Original von Der Hanseat
Bist du nicht selbstständig im KFZ Gewerbe?
Habe nur einem Freund einen Gefallen getan.
Und den PKW für ihn angekauft da er selber keine Zeit hat.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
Call 555-walonskie-01
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03.07.2008, 16:39 #8
der Fred ist jetzt nicht Dein Ernst oder
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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03.07.2008, 16:47 #9
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Hallo zusammen,
habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).
Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.
Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.
LG ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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03.07.2008, 16:51 #10
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
LOL....das ist hier ist ja wahrlich live aus dem Dilettanten-Stadel....
Marian, ich bewundere deinen Mut, dass hier zu posten...
un was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Zeugenaussagen verschriftlichen und einen RA einen bösen Brief schreiben lassen...
und dann 100x wiederholen: Ich bin ein Depp, der wo sein eigenes Geschäft nicht versteht...
und dann dann zu einen IHK Rechtskurs gehen...Martin
Everything!
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03.07.2008, 16:53 #11Original von cardealer
der Fred ist jetzt nicht Dein Ernst oder
Mit PKW Ankauf - und Verkauf habe ich so nichts am Hut..
Nun habe ich für einen Freund einen Wagen als Händler eingekauft. Ohne Garantie oder Gewährleistung mit der Zusage der Unfallfreiheit.
Und das verbogene Abschlussblech war erst nach Demontage zu sehen.
Hat sich auch erst mal erledigt der Verkäufer ist bereit den Wagen wieder zurück zu nehmen.
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03.07.2008, 16:54 #12
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RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,
habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).
Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.
Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.
LG Manfred
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03.07.2008, 16:58 #13
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Original von Mawal
LOL....das ist hier ist ja wahrlich live aus dem Dilettanten-Stadel....
Marian, ich bewundere deinen Mut, dass hier zu posten...
un was ich an deiner Stelle machen würde:
Die Zeugenaussagen verschriftlichen und einen RA einen bösen Brief schreiben lassen...
und dann 100x wiederholen: Ich bin ein Depp, der wo sein eigenes Geschäft nicht versteht...
und dann dann zu einen IHK Rechtskurs gehen...Verkaufe eigentlich nur Unfallwagen wo auch ersichtlich das Sie verunfallt sind. Dieses gebe ich auch in jedem Vertrag an.
Sie haben Probleme mit ihrer Frau oder ihrem Geschäftspartner?
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03.07.2008, 17:04 #14
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RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Schön das der Händler es freiwillig und gleich zurück genommen hat! Manchmal hilft ein Gespräch
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03.07.2008, 17:13 #15
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Hat Punkt A: doch wieder mal geholfen :twisted:
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03.07.2008, 17:45 #16
was mich jetzt wundert warum du die heckstoßstange abgemacht hast ???
ich hätte den wagen nicht zurückgenommen.
hast du den wagen billiger bekommen ?? dafür keine garantie oder warum ist dein bekannter nicht selbst hin und hat gekauft ???
gruß
jürgen
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03.07.2008, 18:19 #17Original von neo507
was mich jetzt wundert warum du die heckstoßstange abgemacht hast ???
ich hätte den wagen nicht zurückgenommen.
hast du den wagen billiger bekommen ?? dafür keine garantie oder warum ist dein bekannter nicht selbst hin und hat gekauft ???
gruß
jürgen
Weil ich ihm eine Kupplungskugel mit Halterung anbauen sollte
Weil er selber keine Zeit dafür hat
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Call 555-walonskie-01
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03.07.2008, 19:17 #18
achso
aber wenn er es zurück nimmt ist ja gut ..... und gewusst musste er es haben sonst würde er es nicht zurück nehmen...
gruß
jürgen
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03.07.2008, 19:29 #19ehemaliges mitgliedGast
RE: Unfallschaden Gewerbeverkauf
Original von Mostwanted
Original von uhrenmaho
Hallo zusammen,
habe bei meinem letzten Unfall gehört, dass man einen Wagen nicht als Unfallwagen angeben muss, wenn er nicht!! auf der Richtbank gewesen ist (Rahmen verzogen->Richtbank).
Wenn er drauf war, muss er als Unfallwagen deklariert werden.
Diese Aussage ist unverbindlich, wie gesagt, nur vom Hörensagen.
LG Manfred
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03.07.2008, 19:39 #20
Tja, Sachbearbeiter halt
Beste Grüße, Tobias
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