Endlich wurde dem irreführenden Treiben der Uhrenindustrie Einhalt geboten. Angaben auf Uhren wie "30 Meter wasserdicht" sind nicht erlaubt und entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Uhr nicht tatsächlich für diese Tiefe geeignet ist .Es handelt sich bei solchen Angaben um bewusst irreführende Werbeaussagen. Erlaubt sind in dem Fall Angaben wie 3 ATM oder 3 bar wasserdicht.
Wobei unsere Lieblingsmarke damit keine Probleme haben dürfte. Aber Verbraucher werden jetzt davor geschützt, eine Uhr mit "bis 30 Meter wasserdicht" Aufdruck beim schnorcheln zu zerstören, weil ein Uhrmacher was von "Wassersäule und Druck" faselt.
Fazit: Wurde auch Zeit![]()
Ergebnis 1 bis 20 von 24
Baum-Darstellung
-
22.06.2008, 10:19 #1
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Urteil des OLG Frankfurt kippt irreführende Werbeaussage zur Tauchtiefe
Ähnliche Themen
-
BGH-Urteil / Bilderklau
Von ibi im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 13.11.2009, 20:37 -
Selbsternannte Experten und irreführende Kommentare
Von Koenig Kurt im Forum Rolex - KaufberatungAntworten: 27Letzter Beitrag: 17.09.2009, 14:34 -
EBAY BGH Urteil erwartet
Von Insoman im Forum Off TopicAntworten: 37Letzter Beitrag: 30.09.2004, 20:09
Lesezeichen