Endlich wurde dem irreführenden Treiben der Uhrenindustrie Einhalt geboten. Angaben auf Uhren wie "30 Meter wasserdicht" sind nicht erlaubt und entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, wenn die Uhr nicht tatsächlich für diese Tiefe geeignet ist .Es handelt sich bei solchen Angaben um bewusst irreführende Werbeaussagen. Erlaubt sind in dem Fall Angaben wie 3 ATM oder 3 bar wasserdicht.
Wobei unsere Lieblingsmarke damit keine Probleme haben dürfte. Aber Verbraucher werden jetzt davor geschützt, eine Uhr mit "bis 30 Meter wasserdicht" Aufdruck beim schnorcheln zu zerstören, weil ein Uhrmacher was von "Wassersäule und Druck" faselt.

Fazit: Wurde auch Zeit