Ist so ok. Andernfalls würde man ja z.B. in einem Fall, wo nach 1 1/2 Jahren ein MAngel auftritt, (den der Händler zu vertreten hat) die Gewährleistung ja wieder von vorn beginnen (wieder volle zwei Jahre). Entscheidend für den Beginn der Gewährleistungsfrist ist der Vertragsabschluß, bzw. ggf. auch der erste Liefertermin.