Die Rechtsfigur des Wandelns gibt es seit 2002 nicht mehr. Liefe jetzt auf Rücktritt hinaus, der möglich ist nach zweimaligem erfolglosen Nachbesserungsversuch. 3 Monate wären hier aber an der Grenze der Zumutbarkeit. Anspruch sofort auf eine neue hast Du nicht, auch nicht auf ein nicht mit S gekennzeichnetes Glas (h.M.) jedoch während der Wartezeit auf eine Ersatzuhr (ist wie beim Fahrzeugkauf auch). Ob das der Konzi gern machen wird ist mal die Frage ;-)