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16.06.2008, 10:49 #1
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Verdeckte Schwiegerkinderhaftung
Da ich immer noch keinen guten Tip für eine gute Familienrechts oder Erbrechtskanzlei habe, nun mal eine dringende Frage.
Es geht um einen Fall der verdeckten Schwiegerkinderhaftung. Weiß einer von Euch wie da die Berechnung funktioniert?
Habe bislang herausgefunden dass Schwiegerkinder nicht prinzipiell haften, aber das Familieneinkommen zur Berechnung herangezogen wird.
Angenommen Kind A verdient 3000 Netto, und Schwiegerkind B (Mann von A) 8000 netto.
Bleibt A der Selbstbehalt von 1400 + Hälfte des Restes, sprich 2200 Monatlich mit max. Abgabe von 800, oder kann da B ja genug verdient eine höhere Abgabe von A gefordert werden?Gruß, Christian
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16.06.2008, 13:41 #2
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Themenstarter
Gruß, Christian
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16.06.2008, 13:54 #3
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16.06.2008, 15:09 #4
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Themenstarter
Danke, da hatte ich auch schonmal einen Blick reingeworfen.
Am liebsten wäre mir der Kontakt zu einer darauf spezialisierten Kanzlei. So jemand da etwas weiß....Gruß, Christian
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16.06.2008, 16:06 #5
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Wenn das Geld vom Kind nicht reicht, dann wird von Amts wegen eben das Geld vom Schwiegerkind herangezogen.
Um sich vor dieser Abgabe zu drücken braucht man meistens einen Anwalt, kenne aber keinen.Gruss Mike
116710
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16.06.2008, 16:24 #6
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Themenstarter
Sicher dass das so stimmt? Ich verstehe es bislang so das nur die direkte Linie Eltern Kind Unterhaltspflichtig ist...
Wie dem auch sei, brauche weiter einen Tip für einen guten Anwalt in dieser Sache!!!Gruß, Christian
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16.06.2008, 16:29 #7
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RE: Verdeckte Schwiegerkinderhaftung
http://www.sueddeutsche.de/wirtschaf...l/397/38359/2/
Wende dich doch mal an diese Fachanwältin, scheint ein komplexes Thema zu sein.
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16.06.2008, 16:40 #8
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Original von neunelfer
Sicher dass das so stimmt? Ich verstehe es bislang so das nur die direkte Linie Eltern Kind Unterhaltspflichtig ist...
Wie dem auch sei, brauche weiter einen Tip für einen guten Anwalt in dieser Sache!!!Gruss Mike
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