Ich trinke kein Bier

Ernsthaft: Die legale Antwort war doch schon mehrfach da. Ein Inkassounternehmen darf prinzipiell nichts, was nicht auch der Gläubiger bzw. dessen Anwalt dürfte. Schon mit Andeutungen von Recherchen im Umfeld, Befragungen der Nachbarschaft etc. begibt man sich ganz schnell in die fatale Nähe zur üblen Nachrede oder Verleumdung.

Seitdem es zwar überall Anwälte, aber nirgends mehr Schuldtürme gibt, kann ein cleverer Schuldner viel ruhiger schlafen als der Gläubiger.