die körperverletzung ist natürlich erst mal sache der polizei. die sachbeschädigung auch. dann geht das zur staatsanwaltschaft und der herr staatsgewalt entscheidet, ob das angeklagt wird oder nicht. das kann u.u. mit einem strafbefehl abgetan sein.
wegen schmerzensgeld und aufwendungen für die beseitigung der sachschäden solltest du umgehend (ggf über einen anwalt) weitere schritte einleiten. da kommt z.b. die rolle als nebenkläger in betracht.
dann geh mal zu einem sachverständigen. wenn die kratzer frisch und tief sind, sind in diesen neuen kratzern noch keine anderen, querlaufenden kratzer. eindeutiges indiz für "frische". die durchsetzung deiner dann privatrechtlichen schadenersatzansprüche ist mit einem sauberen urteil in der strafsache wesentlich vereinfacht.
aber kläre erst mal ab, ob bei deinem kontrahenten auch was zu holen ist!! wenn nicht, dann wirf nicht gutes geld dem schlechten hinterher und lebe stolz mit deinen narben.