Hallo zusammen,

hier ein Sachverhalt, zu dem ich einmal Eure Meinung benötige:

Wir wohnen in einem 12 Fam.Haus zur Miete. 11 Parteien haben bis vor ca. 3 Jahren die Gemeinschaftswaschküche mit eigenen Geräten genutzt.

Dann wurde von einem Mieter, der bis heute nicht ermittelt wurde, verschiedene Geräte beschädigt.
Den Mieter, den wir alle im Verdacht hatten, hat dann seine Waschmaschine und Trockner freiwillig!! aus dern Waschküche entfernt und bei sich in die Wohnung verbracht, wo er diese auch nutzt.

Das war für uns damals das Zeichen, das Schloß zur Waschküche zu wechseln (war immer verschlossen) und natürlich dem in Verdacht stehenden Mieter keinen Schlüssel auszuhändigen.

Diesen Schlüssel hat er sich dann aber durch einen Rechtsanwalt wieder erstritten, trotzdem er ja mit der Waschküche nichts mehr zu tun hat.

Ich habe die Schlüsselaushändigung damals mit folgender Begründung nicht akzeptieren wollen:

Laut Mietvertrag hat er wörtlich ein Nutzungsrecht an dieser Waschküche. Dieses Nutzungsrecht hat er mit Entfernen seiner beiden Geräte freiwillig aufgegeben.
Nun forderte er ein Begehungsrecht, welches aber im Mietvertrag nicht verankert ist. Er hat laut Mietvertrag ein Nutzungsrecht und kein Begehungsrecht.
Nun die Frage an die Rechtsexperten, darf er trotzdem einen Schlüssel verlangen, obwohl er das Nutzungsrecht freiwillig aufgegeben hat.

Hintergrund der Frage ist, die Sachbeschädigungen fangen wieder an und wir wollen eventuell wieder!!! das Schloß wechseln, ohne dem Verdächtigen einen Schlüssel auszuhändigen. Wir leben dann natürlich wieder in der Gefahr, dass er erneut zum Rechtsanwalt geht.

Wenn Antworten, dann bitte nur ernstgemeinte Antworten und wo stehen eventuelle Urteile (eventuell auch unter PN)

LG Manfred