Schmarrn! In dem Urteil geht es um eine falsch angegebene Kontonummer!Original von Carsten1100
Das ganze ist mit Vorsicht zu genießen; nicht weil die Kommunikation holperig ist, sondern weil einfach (fast) niemand ein Auto unbesehen kauft.
Folgender (Betrugs-) Fall ist auch möglich:
Der Käufer überweist die Summe online auf Dein Konto und gibt BEWUSST eine falsche Kontobezeichnung an. Anstelle z.B. "Jens Meier" schreibt er "Meister Jensen" in die Empfängerspalte. Die Bank prüft theoretisch Name des Empfängers und den Namen des richtigen Kontoinhabers (theoretisch!!!).
Du stellst also zunächst den Eingang des Kaufpreises auf Deinem Konto fest und übergibst Fahrzeug, Schlüssel und Papiere. Am nächsten Tag reklamiert der Käufer eine Belastung (den Kaufpreis des Autos) auf seinem Konto, da er (angabegemäß) annimmt, dass Kontoinhaber und Name des Emfängers nicht übereinstimmen. Nach kurzer Recherche erhält er sein Geld zu Lasten Deines Kontos zurück, denn.....er hatte ja Recht !
-> http://www.ag-m.bayern.de/Pressemitt...inebanking.htm
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02.06.2008, 20:35 #16ehemaliges mitgliedGast
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