Original von jagdriver
Original von rudi
Original von jagdriver
Hallo Rudi,

die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.

Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.

Gruß
Robby
Hi Robby,

wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.

Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??
Rein theoretisch!

Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte keine Ahnung, hat Ista gemacht
die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....wir waren die ersten Eigentümer, Neubau
Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...die werde ich in den A..........treten
Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....muss ich nachschauen
Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
Wohnungseigentum")???
Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).hab mich immer aufgeregt, wenn die Nachzahlung kam, dann bezahlt, und dann vergessen
Fragen über Fragen.

Gruß
Robby
bin gespannnt, was dabei rauskommt