Rein theoretisch!Original von rudi
Hi Robby,Original von jagdriver
Hallo Rudi,
die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.
Gruß
Robby
wir sind im April 2004 eingzogen, die erste Rechnung kam am 3.5.05 (Abrechnungszeitraum 1.4-31.3.05, dann 1.4.05-31.3.06 ausgest. am 4.7.06, die dritte 1.4.06-31.3.07 ausgest. am 29.5.07 und jetzt vom 1.4-31.12.07 haben das Verrechnungsjahr geändert.
Dann müßten sie ja noch alle zurückerstatten, oder??![]()
Aber....wie wird die Schätzung durchgeführt, wie erfolgte
die Abrechnung mit den letzten Eigentümer....
Wie stellt sich die Hausverwaltung dazu...
Wieviel Tausendstel-Anteil besitzt du....
Was steht in der Teilungserklärung ("Begründung von
Wohnungseigentum")
Wieso hast du nicht in einer Eigentümerversammlung dein
Problem vorgetragen (z.B. Einbau eines 2ten Kaltwasserzählers).
Fragen über Fragen.
Gruß
Robby
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Thema: Nebenkostenabrechnung
Baum-Darstellung
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02.06.2008, 20:40 #14"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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