Hallo Rudi,
die allgemeine Verjährungsfrist von 3 Jahren zum Jahresende gilt.
Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit der Abrechnung.
Gruß
Robby
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Thema: Nebenkostenabrechnung
Baum-Darstellung
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02.06.2008, 20:11 #10"Wenn deine Abwesenheit sie nicht interessiert, dann hat deine Anwesenheit niemals etwas bedeutet!"
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