Zum Ganzen ein kurzer Auszug aus der Kommentarliteratur:
Bei Luxusuhren würde ich persönlich das Interesse an einer Neulieferung des Artikels als recht hoch einschätzen, da man ja auch einige Perfektion einkauft - das ist m.E. zumindest eine warscheiliche Richtersicht.Original von Weidenkaff in Palandt, § 439, Rn. 16a
"Unverhältnismäßige Kosten (III 1): [...] Die Unverhältnismäßigeit ist nach III 2 abzuwägen: (1) Ausgangspunkt ist der Wert der Sache im mangelfreien Zustand, nicht der Kaufpreis im Verhältnis zu den Nacherfüllungskosten, sondern die für den Käufer zu erzielende Werterhöhung [...] Der Kaufpreis ist nicht Obergrenze; (2) Die Bedeutung des Mangels, insbesondere seine Auswirkung auf die Gebrauchsfähigkeit für den Käufer [...] (3) Nachteile des Käufers bei der Art der Nacherfüllung [...]"
Dies vorallem auch vor dem Hintergrund der sehr stark Verbraucherschützenden Ausrichtung des Kaufrechts, sowie der Tatsache, dass der Konzi der Verkäufer ist und die unverhältnismäßigen Kosten (Faustregel + 20%) nachweisen muss.
Insgesamt ist das jedoch eine wackelige Sache, die man so oder so sehen kann - jedenfalls können offene, freundliche Worte ggü. dem Konzessionär bestimmt hilfreich sein.
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Thema: 16600
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31.05.2008, 17:09 #28
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Viele Grüße, Arno
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