Hallo zusammen,
schon im Februar bestellte ich bei meinem Freundlichen ein neues Motorrad
Als (unverbindlicher) Liefertermin war der 28.05.2008 ausgemacht.
Dieser Termin wird nun nicht mehr zu halten sein. Es gibt vom bestellten Typ noch kein Exemplar in in Deutschland.
Und da es aus Italien kommen soll, ist eine absehbare Lieferung auch lt. Importeur ungewiss... Diese Italiener!![]()
Wie ist denn die rechtliche Lage nun? Liege ich mit sechs Wochen warten, danach in Verzug setzen und
14 Tagen Nachfrist richtig, wenn es um den Rücktritt vom Kaufvertrag geht?
Danke für eure Infos.
Ergebnis 1 bis 8 von 8
Baum-Darstellung
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25.05.2008, 21:32 #1
Frage an unsere Rechtsabteilung - Lieferverzögerung Kfz
Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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