War bei mir im Vertrag damals auch ausgeschlossen. Allerdings habe ich dann meine Rechtsschutzversicherung gefragt ob das auch bei sehr langen Wartezeiten gilt. Antwort war, dass bei sehr langen Wartezeiten (>2-3 Monaten) und einer entsprechenden Nachfrist man vom Vertrag zurück treten kann.Original von mobich denke da musst du mal in deinen Vertrag schauen. Meistens sind die Zuliefertermine an den Händler von der Lieferverzögerung ausgeschlossen.
Ergebnis 1 bis 8 von 8
Baum-Darstellung
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26.05.2008, 10:55 #5Gruss Wolfgang
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