Das ähnliche hatte ich bei einem Auto auch einmal. Habe das ganze über meine Rechtsschutzversicherung abgewicklet.
Ich bin jetzt kein Rechtsanwalt aber wenn ich mich noch richtig erinnere gibt es bei einem "unverbindlichen Liefertermin" keine Fristen ab wann man den Verkäufer abmahnen und in Verzug setzen darf. Vielmehr ist es so, dass man eine "angemessene" Zeit warten muss und dann eine "angemessene" Nachfrist setzen muss.
Ich selber habe damals erst ca. 2 Monate gewartet, danach habe ich dem Händler per Einschreiben eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt. Als dann immer noch nichts geschehen ist bin ich ebenfalls per Einschreiben vom Vertrag zurück getreten.
Ergebnis 1 bis 8 von 8
Baum-Darstellung
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26.05.2008, 09:51 #2Gruss Wolfgang
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