Das ähnliche hatte ich bei einem Auto auch einmal. Habe das ganze über meine Rechtsschutzversicherung abgewicklet.
Ich bin jetzt kein Rechtsanwalt aber wenn ich mich noch richtig erinnere gibt es bei einem "unverbindlichen Liefertermin" keine Fristen ab wann man den Verkäufer abmahnen und in Verzug setzen darf. Vielmehr ist es so, dass man eine "angemessene" Zeit warten muss und dann eine "angemessene" Nachfrist setzen muss.
Ich selber habe damals erst ca. 2 Monate gewartet, danach habe ich dem Händler per Einschreiben eine Nachfrist von 14 Tagen gesetzt. Als dann immer noch nichts geschehen ist bin ich ebenfalls per Einschreiben vom Vertrag zurück getreten.
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25.05.2008, 21:32 #1
Frage an unsere Rechtsabteilung - Lieferverzögerung Kfz
Hallo zusammen,
schon im Februar bestellte ich bei meinem Freundlichen ein neues Motorrad
Als (unverbindlicher) Liefertermin war der 28.05.2008 ausgemacht.
Dieser Termin wird nun nicht mehr zu halten sein. Es gibt vom bestellten Typ noch kein Exemplar in in Deutschland.
Und da es aus Italien kommen soll, ist eine absehbare Lieferung auch lt. Importeur ungewiss... Diese Italiener!
Wie ist denn die rechtliche Lage nun? Liege ich mit sechs Wochen warten, danach in Verzug setzen und
14 Tagen Nachfrist richtig, wenn es um den Rücktritt vom Kaufvertrag geht?
Danke für eure Infos.Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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26.05.2008, 09:51 #2Gruss Wolfgang
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26.05.2008, 10:32 #3
Hallo,
ich denke da musst du mal in deinen Vertrag schauen. Meistens sind die Zuliefertermine an den Händler von der Lieferverzögerung ausgeschlossen.
Gruß MarcGruß Marc
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26.05.2008, 10:55 #4
- Registriert seit
- 27.06.2007
- Beiträge
- 1.970
Beim Motorrad verhält sich das etwas anders als beim Auto.
Ein Auto wird ja meistens gebraucht. So kann man vom Händler ein Ersatzfahrzeug gestellt bekommen, zur Überbrückung.
Es ist halt Verhandlungssache , um das Beste aus der Sache zu machen.
Wenn man gleich mit dem RA kommt, dann sind die Fronten sowieso verhärtet.Gruss Mike
116710
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26.05.2008, 10:55 #5Original von mobich denke da musst du mal in deinen Vertrag schauen. Meistens sind die Zuliefertermine an den Händler von der Lieferverzögerung ausgeschlossen.Gruss Wolfgang
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26.05.2008, 11:05 #6Original von golf123
Es ist halt Verhandlungssache , um das Beste aus der Sache zu machen.
Wenn man gleich mit dem RA kommt, dann sind die Fronten sowieso verhärtet.Gruss Wolfgang
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26.05.2008, 11:33 #7
Bitte zu beachten das der Händler in seinen AGB möglicherweise zusätzliche Voraussetzungen für die Nachfristsetzung und/oder längere Fristen wirksam vereinbart hat.
was hilft gegen Antriebslosigkeit .....QUATTRO !!!
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26.05.2008, 11:50 #8Original von cardealer
Bitte zu beachten das der Händler in seinen AGB möglicherweise zusätzliche Voraussetzungen für die Nachfristsetzung und/oder längere Fristen wirksam vereinbart hat.Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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