Hello Felix / Harald,
Die Variante 1. ist sicher OK und richtig für die meisten Kunden.
Die Variante 2. ist nur für absolute Kenner der Materie und entsprechend versierte Fachleute tolerabel, bei denen dann auch jegliche Garantieansprüche auf die gesamte Uhr berechtigt abgelehnt werden könnten.
Aber ist da nicht eine Variante 2.1 angebracht, speziell für solche Sammlerstücke und zugeschnitten auf Kunden die ihr Gerät wohl technisch wieder in den ursprünglichen funktionellen Zustand gebracht haben wollen, aber ein 'Wieder-Ganz-Auf-Neu-Machen' ablehnen?
Da sind dann alle Teile vom Fachman genauestens zu inspizieren und eine Beurteilung abzugeben, aufgrund der der Auftraggeber dann eigenverantwortlich seine Entscheidungen treffen kann.
Das habe ich in meinem Fach mein Leben lang getan.
In meinem Fall hat das ja bezüglich der Uhr selbst auch gut geklappt, und auch für die Schliesse. Nur von irgendwelchen Schäden an den Bandgliedern wurde nirgendwo etwas erwähnt. Das ist's was ich bedauere.
Gruss
Georg