Tja, Felix, so einfach sehe ich das nicht

Variante 1) ist klar

Aber Variante 2)

Bedeutet Variante 2) eine Verpflichtung von Rolex, den Besitzer der Uhr zu warnen, wenn seine Wünsche nicht bloß optische, sondern funktionale Probleme mit sich bringen könnten?

Und kann nur durch Variante 1) sichergestellt werden, daß nicht eventuell latent vorhandene Probleme unentdeckt bleiben und danach zu einer Reklamation führen, daß nämlich ein Austausch gegen ein Neuteil selbstevrständlich gewüncht worden wäre, wenn man nur gewußt hätte ...