Wenn du kein gewerblicher Verkäufer bist, must du bei Verlust nicht haften.
Imho verhält es sich so:
BGB § 447 Gefahrübergang beim Versendungskauf
Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
Hast du denn in der Auktion die Alternative des versicherten Verands angeboten ?
Hat der Käufer vorher hochwertige Artikel gekauft ?
Ergebnis 1 bis 16 von 16
Baum-Darstellung
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01.05.2008, 17:02 #6Grüsse
der Sudi

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