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  1. #1
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    Unglücklich Beschlagnahme nach Zollbeschau beim Import einer Vintage / Tipps???

    Hallo,

    importiere gerade eine Vintage Rolex aus Asien. Offenbar gibt es Probleme beim Zoll, Fedex sagte dass die Uhr eventuell erstmal beschlagnahmt wird, sie wussten es noch nicht genau. Ich habe keine Zweifel daran, dass die Ware ok ist. Vielleicht geht es um die Verzollung. Für irgendwelche Tips gerne auch per PN wie man sich weiter verhält bin ich sehr dankbar. Kann sein, dass ich wegen heftiger ARbeitsbelastung heute erst später antworten kann. Danke!!!
    CY, Christian
    Den Haien entrann ich
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    (B. Brecht)


  2. #2
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    update: Uhr wird tatsächlich einbehalten erstmal, Gründe konnten mir nicht genannt werden...scheiße
    CY, Christian
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  3. #3
    ehemaliges mitglied 9711
    Gast
    Ich habe vor mehr als zwei Jahren eine Gitarre in den USA gekauft und nach Deutschland schicken lassen.
    Vom Procedere her ist es so abgelaufen, daß der Zoll die Gitarre in Frankfurt rausgezogen hat und nach ein paar Tagen mußte ich dann zum örtlichen Zollamt und mittels Rechnung nachweisen was ich bezahlt habe und darauf haben sie dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Kann wie gesagt ein paar Tage dauern.
    Kannst Du Dein Paket mit Track & Trace verfolgen und wenn ja was sagt das System? Wird die nur zollamtlich behandelt oder tatsächlich vorübergehend beschlagnahmt? Wenn letzteres der Fall ist, kann ich mir das eigentlich nur so erklären, daß der Zoll denkt es ist ein Fake, zumal das Teil ja auch noch aus Asien kommt. Aber ich denke mal das sollte sich klären lassen.

  4. #4
    Original von owenkel
    Ich habe vor mehr als zwei Jahren eine Gitarre in den USA gekauft und nach Deutschland schicken lassen.
    Vom Procedere her ist es so abgelaufen, daß der Zoll die Gitarre in Frankfurt rausgezogen hat und nach ein paar Tagen mußte ich dann zum örtlichen Zollamt und mittels Rechnung nachweisen was ich bezahlt habe und darauf haben sie dann Zoll und Einfuhrumsatzsteuer berechnet. Kann wie gesagt ein paar Tage dauern.
    Kannst Du Dein Paket mit Track & Trace verfolgen und wenn ja was sagt das System? Wird die nur zollamtlich behandelt oder tatsächlich vorübergehend beschlagnahmt? Wenn letzteres der Fall ist, kann ich mir das eigentlich nur so erklären, daß der Zoll denkt es ist ein Fake, zumal das Teil ja auch noch aus Asien kommt. Aber ich denke mal das sollte sich klären lassen.
    Bei Waren aus Asien denken die natürlich immer zuerst an Fakes, klar. Sollte China mal in der EU sein, wird es anders laufen...
    Nun: die wollen einfach die Rechnung sehen, wegen Steuer und Zollgebühren, Du musst dann vor deren Augen auspacken.

    Wenn die Zweifel an der Echtheit haben, kann es etwas ärgerlich haben, evtl. schicken die zu Rolex. Aber das liesse sich ja dann auch entkräften.

    Sollte also alles ganz easy laufen, aber persönlich vorbei kommen zum abholen (Ausweis mitnehmen) wird schon erforderlich sein, vermute ich.
    Gruss, Udo aus Berlin

    # Wissen ist Macht - nichts wissen macht auch nichts #


  5. #5
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    also habe jetzt nähere Infos: es geht um Markenschutz, es ist eine Inverwahrungnahme, keine Beschlagnahmung, die Uhr wird Rolex vorgefürt. Trotzdem, irgendwie voll nervig......
    CY, Christian
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  6. #6
    Double-Red Avatar von COMEX
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    Hast Du Revisionsbelege???
    Viele Grüße Markus

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  7. #7
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    Könnte eine Beschlagnahme nach dem Markengesetz sein.

    Hier findest du noch einige Info's dazu:

    Rolex vernichtet seine eigenen Uhren

    ACHTUNG: Du musst bestimmte Fristen einhalten !!!

    Im Zweifel: Anwalt einschalten


    Original von Ingo.L

    Im Markengesetz §147,148,149 steht das wichtigste drin.
    Jeder Anwalt weiß, was zu tun ist.

    § 147 MarkenG - Einziehung; Widerspruch; Aufhebung der Beschlagnahme

    (1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Waren an.

    (2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhält.

    (3) Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen.

    (4) Liegen die Fälle des Absatzes 3 nicht vor, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung an den Antragsteller nach Absatz 2 auf. Weist der Antragsteller nach, daß die gerichtliche Entscheidung nach Absatz 3 Satz 2 beantragt, ihm aber noch nicht zugegangen ist, wird die Beschlagnahme für längstens zwei weitere Wochen aufrechterhalten.



    § 148 MarkenG - Zuständigkeiten; Rechtsmittel

    (1) Der Antrag nach § 146 Abs. 1 ist bei der Oberfinanzdirektion zu stellen und hat Wirkung für zwei Jahre, sofern keine kürzere Geltungsdauer beantragt wird. Der Antrag kann wiederholt werden.

    (2) Für die mit dem Antrag verbundenen Amtshandlungen werden vom Antragsteller Kosten nach Maßgabe des § 178 der Abgabenordnung erhoben.

    (3) Die Beschlagnahme und die Einziehung können mit den Rechtsmitteln angefochten werden, die im Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten gegen die Beschlagnahme und Einziehung zulässig sind. Im Rechtsmittelverfahren ist der Antragsteller zu hören. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts ist die sofortige Beschwerde zulässig. Über die sofortige Beschwerde entscheidet das Oberlandesgericht.



    § 149 MarkenG - Schadensersatz bei ungerechtfertigter Beschlagnahme

    Erweist sich die Beschlagnahme als von Anfang an ungerechtfertigt und hat der Antragsteller den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhalten oder sich nicht unverzüglich erklärt (§ 147 Abs. 2 Satz 2), so ist er verpflichtet, den dem Verfügungsberechtigten durch die Beschlagnahme entstandenen Schaden zu ersetzen.

  8. #8
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    Na dann hoffen wir mal, dass Köln nicht einfach mal pauschal "Fake" ruft.
    Soll ja alles schonmal passiert sein, munkelt man......
    Gruß Percy



    "Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."

  9. #9
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    Ach ja. Wenn die Uhr schon bei Rolex ist, lass Dir die Unterlagen geben!
    Viele Grüße Markus

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  10. #10
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    Ist das normale Vorgehen, Deine Uhr ist durch die Checkliste gerutscht.

    Meine Erfahrungen kannst Du nachlesen, da steht eigentlich auch alles Relevante drin.

    Bye

    Marko

  11. #11
    ehemaliges mitglied 9711
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    Halt uns aber mal auf dem Laufenden und erzähl wie es weiter-/ausgeht.

  12. #12
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    Danke für die Hinweise, auch per PN! Den Thread von Reckel habe ich auch mit Interesse studiert. Inwischen bin ich schon wieder runtergekommen. Die Uhr ist offensichtlich durch die Checklist gefallen, aber ansonsten ich ja noch nicht viel passiert. Trotzdem ärgerlich. Beim Telefonat war spürbar dass sie wohl viele Fakes so finden. Werde weiter berichten; drückt mal die Daumen.
    CY, Christian
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  13. #13
    Sea-Dweller
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    Christian, ich drück Dir die Daumen. Sehr nervige Geschichte.
    Gruß,

    Christian


    Bekämpft die Apostrophitis: Genitiv und Plural kommen im Deutschen gut ohne Apostroph aus (ist das eigentlich wirklich so schwer?).

  14. #14
    Don`t panic!In ein paar Tagen ist die Uhr frei,hatte ich schon mehrmals.

  15. #15
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    So, es scheint sich scheinbar nicht vermeiden zu lassen: die Uhr wird wohl erstmal zu Rolex gehen.
    CY, Christian
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  16. #16
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    Original von picasso
    So, es scheint sich scheinbar nicht vermeiden zu lassen: die Uhr wird wohl erstmal zu Rolex gehen.
    Hast Du Deinen Anwalt eingeschaltet und Widerspruch eingelegt ??

    Wenn ja, liegt eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung nach § 147 (3) vor ?

    Oder lässt Du das jetzt einfach so laufen und wartetst mal ab, was passiert ?

  17. #17
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    Bin kein Jurist leider Was schriftliches habe ich noch nicht. Habe nur Rolex informiert, damit es nicht zum 08/15 Verfahren kommt. Insofern ist wohl erstmal abwarten angesagt. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist es eine vorläufige Grenzbeschlagnahme.
    CY, Christian
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  18. #18
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Dann geh zu einem Juristen

    Wenn du nicht widersprichst, könnte das passieren:

    § 147 MarkenG - Einziehung; Widerspruch; Aufhebung der Beschlagnahme

    (1) Wird der Beschlagnahme nicht spätestens nach Ablauf von zwei Wochen nach Zustellung der Mitteilung nach § 146 Abs. 2 Satz 1 widersprochen, ordnet die Zollbehörde die Einziehung der beschlagnahmten Waren an.


    Wenn Du widersprichst muss Rolex reagieren


    (2) Widerspricht der Verfügungsberechtigte der Beschlagnahme, unterrichtet die Zollbehörde hiervon unverzüglich den Antragsteller. Dieser hat gegenüber der Zollbehörde unverzüglich zu erklären, ob er den Antrag nach § 146 Abs. 1 in bezug auf die beschlagnahmten Waren aufrechterhält.

    Entweder kriegst Du dann SOFORT Deine uhr, oder Rolex muss eine gerichtliche Entscheidung beauftragen

    (3) Nimmt der Antragsteller den Antrag zurück, hebt die Zollbehörde die Beschlagnahme unverzüglich auf. Hält der Antragsteller den Antrag aufrecht und legt er eine vollziehbare gerichtliche Entscheidung vor, die die Verwahrung der beschlagnahmten Waren oder eine Verfügungsbeschränkung anordnet, trifft die Zollbehörde die erforderlichen Maßnahmen.



    Wenn Du nix machst, kann es passieren, das Du die 2 Wochen Frist verpasst. Bin auch kein Jurist, aber abwarten und nix tun, wäre mir zu heikel.

  19. #19
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    Vielen Dank Ingo, das ist sehr hilfreich!
    CY, Christian
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  20. #20
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    bitte sehr, gern geschehen

    Hatte ich weiter oben aber schon mal komplett gepostet, nur ohne Fettdruck

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