Nehmen wir an die Welt ist eine Scheibe und wenn Du am anderen Ende der Welt bist, fällst Du runter, dann ist die Steuewrschuld erledigt.Original von WendelinNoDate
Hallo,
Nehmen wir an ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Uhr mit LC anderes Ende des Welt zu kaufen.
Ab welchem Baujahr kann ich mir sicher sein, dass die Steuerschuld erloschen ist sofern die Uhr nicht vernünftig verzollt wurde?
Liebe Grüße
W.
Willst Du hier ne aktive Anleitung zur Steuerhinterziehung ? Dann bist du hier falsch. Kauf Dir ne Swatch.
Ergebnis 1 bis 20 von 50
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21.03.2007, 22:06 #1
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Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
Hallo,
Nehmen wir an ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Uhr mit LC anderes Ende des Welt zu kaufen.
Ab welchem Baujahr kann ich mir sicher sein, dass die Steuerschuld erloschen ist sofern die Uhr nicht vernünftig verzollt wurde?
Liebe Grüße
W.
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21.03.2007, 22:11 #2
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
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21.03.2007, 22:12 #3ehemaliges mitgliedGast
Welcome, netter einstieg.
Ich meine 10 Jahren, bin mir aber nicht sicher. Ist aber auch unwichtig, da wenn du die Suche benutzt findest zu dem Thema viele Beiträgen, welche auch die weniger negativen Seiten der Geschichte ausführlich erklären.
Viel Spaß beim lesen!
Gr,
István
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21.03.2007, 22:13 #4
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Themenstarter
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
Original von Ingo.L
Original von WendelinNoDate
Hallo,
Nehmen wir an ich spiele mit dem Gedanken mir eine gebrauchte Uhr mit LC anderes Ende des Welt zu kaufen.
Ab welchem Baujahr kann ich mir sicher sein, dass die Steuerschuld erloschen ist sofern die Uhr nicht vernünftig verzollt wurde?
Liebe Grüße
W.
Willst Du hier ne aktive Anleitung zur Steuerhinterziehung ? Dann bist du hoier falsch. Kauf Dir ne Swatch.
Noch eine kleine Hintergrundinformation: Wenn etwas verjährt, kann es nicht hinterzogen werden. Find ich ja fies die anschuldigung.
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21.03.2007, 22:15 #5ehemaliges mitgliedGast
Baujahr ist aber hier falscher Begriff! Ich kann nähmlich eine Uhr aus 1990 (Baujahr) in 2000 kaufen. Ich würde sagen Kaufdatum ist maßgebend.
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21.03.2007, 22:16 #6
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Themenstarter
Original von Penzes
Baujahr ist aber hier falscher Begriff! Ich kann nähmlich eine Uhr aus 1990 (Baujahr) in 2000 kaufen. Ich würde sagen Kaufdatum ist maßgebend.
Wäre jetzt interessant zu wissen, was da als Grundlage genommen wird falls es zu einer Prüfung kommen sollte.
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21.03.2007, 22:19 #7
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
WAS HAT DASS MIT BAUJAHR ODER KAUFDATUM ZU TUN ???
Die Steuerschuld wird fällig, wenn eine in einem nicht EU Land gekaufte Uhr das erste mal auf EU Gebiet kommt.
Frag Deinen Steuerberater, den Zoll, das Finazamt. Da werden Sie geholfen
SO und jetzt an hierhin und ordentlich vogestellt
http://www.r-l-x.de/wbb2/board.php?boardid=34
Istvan: Der Neue kommt aus Wegberg, wolltest Du da nichtmal ne Uhr abholen
Vieleicht ist er das ja
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21.03.2007, 22:21 #8ehemaliges mitgliedGastOriginal von WendelinNoDate
Original von Penzes
Baujahr ist aber hier falscher Begriff! Ich kann nähmlich eine Uhr aus 1990 (Baujahr) in 2000 kaufen. Ich würde sagen Kaufdatum ist maßgebend.
Wäre jetzt interessant zu wissen, was da als Grundlage genommen wird falls es zu einer Prüfung kommen sollte.
Ingo hat Recht, wobei ich einfach davon ausgegenagen bin, daß zwischen Erwerb und Einfuhr keine Monaten liegen
Gr,
István
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21.03.2007, 22:21 #9
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Themenstarter
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
Original von Ingo.L
WAS HAT DASS MIT BAUJAHR ODER KAUFDATUM ZU TUN ???
Die Steuerschuld wird fällig, wenn eine in einem nicht EU Land gekaufte Uhr das erste mal auf EU Gebiet kommt.
Frag Deinen Steuerberater, den Zoll, das Finazamt. Da werden Sie geholfen
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21.03.2007, 22:26 #10ehemaliges mitgliedGast
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
Original von WendelinNoDate
Original von Ingo.L
WAS HAT DASS MIT BAUJAHR ODER KAUFDATUM ZU TUN ???
Die Steuerschuld wird fällig, wenn eine in einem nicht EU Land gekaufte Uhr das erste mal auf EU Gebiet kommt.
Frag Deinen Steuerberater, den Zoll, das Finazamt. Da werden Sie geholfen
Allerdings, ich finde es etwas merkwürdig, wie du deine Fragestellung aufbaust.
Es war in der nähe von Heinsberg Ingo, aber gut erkannt, die richtung stimmt!
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21.03.2007, 22:27 #11
RE: Wann erlischt die Steuerschuld bei Uhren?
Original von WendelinNoDate
Danke für die Information. Habe ich das richtig verstanden dass wenn ich eine nicht korrekt Verzollte Uhr von einem deutschen Grauhändler kaufe die Steuerschuld nicht weitergegeben wird, sondern auf dem besagten Grauhändler lastet?
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21.03.2007, 22:29 #12
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Themenstarter
Okay, aber wenn ich jetzt über die Bucht eine LC888 kaufe von einem deutschen Privathändler und keinen Verzollungsbeleg erhalte kann ich mir nicht sicher sein dass diese korrekt Verzollt wurde.
Aber ich habe die Uhr in der BRD gekauft, darum sollte mich die Verzollung doch eigentlich nicht Interessieren, denn Eingeführt habe ich garnichts.
Ich meine ich hole mir auch keine Steuer/Zollbelege für meinen Fernseher, meine Kleidung und mein Klopapier...
Klingt überspitzt aber müsste man doch eigentlich so machen sofern die Steuerschuld auf den neuen Besitzer übergehen würde.
Heisst das, eine LC888 sofern in BRD gekauft sollte einen ruhig Schlafen lassen können, Verzollung hin oder her?
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21.03.2007, 22:32 #13ehemaliges mitgliedGast
Wenn du eine ordentliche Rechnung vom Händler hast, ja!
So, endlich wissen wir, was die Frage war, oder?
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21.03.2007, 22:34 #14
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Themenstarter
*lach* monika steuer
Also gilt eine eBay Kaufbestätigung nicht als Rechnung, und wenn ich von Privat kaufe, und dieser hat nicht Versteuert bin ich der gelackmeierte?
Schönes Deutschland.
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21.03.2007, 22:34 #15
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Halbwegs sicher könntest Du sein bei einem seriösen Händler, bei einem Privathändler (klingt schon merkwürdig) würde ich die Finger von lassen oder aber auf eine Erklärung des betreffenden Händlers bestehen.
Übrigens musst Du nnerhalb der EU auch Umsatzsteuer abführen für im Ausland gekaufte Artikel.
Deshalb wenn Du Dir nicht sicher bist, Finger weg.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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21.03.2007, 22:37 #16
Ebay Uhren sollte man sowieso selbst abholen. Wenn Du dann da bist, lass Dir ne Quittung mit SrNr geben. Macht er das nicht, lass die Uhr da, So einfach ist das.
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21.03.2007, 22:37 #17ehemaliges mitgliedGast
ich gebe auf, hole mir ein Bier, Popcorn und warte geduldig ab, sorry, aber diese Fragen wegen, was würde, wenn, aber dann könnte doch von dem so oder so.... können einfach nicht beantwortet werden.
Gr,
István
P.S. Was meinst du mit schönes Deutschland?
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21.03.2007, 22:51 #18Original von WendelinNoDate
Okay, aber wenn ich jetzt über die Bucht eine LC888 kaufe von einem deutschen Privathändler und keinen Verzollungsbeleg erhalte kann ich mir nicht sicher sein dass diese korrekt Verzollt wurde.
Aber ich habe die Uhr in der BRD gekauft, darum sollte mich die Verzollung doch eigentlich nicht Interessieren, denn Eingeführt habe ich garnichts.
Ich meine ich hole mir auch keine Steuer/Zollbelege für meinen Fernseher, meine Kleidung und mein Klopapier...
Klingt überspitzt aber müsste man doch eigentlich so machen sofern die Steuerschuld auf den neuen Besitzer übergehen würde.
Heisst das, eine LC888 sofern in BRD gekauft sollte einen ruhig Schlafen lassen können, Verzollung hin oder her?LG
Günni
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21.03.2007, 23:13 #19
wer LC 888 kauft, wird impotent....wer keine Steuerbescheinigung hat, dem fallen auch noch die Eier ab....verjähren tut sowas nie...alles klar?
Martin
Everything!
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21.03.2007, 23:16 #20ehemaliges mitgliedGast
" Der Zoll gibt Dir natürlich eine Bestätigung, dass die EUSt und der Zoll entrichtet wurden...sollte beim Kauf unbedingt dabei sein." (Quelle: RLX;Kalle)
So, das mit dem 10 Jahren war also falsch, ist Steuerschuld eh nicht an der Sache, sondern an Eigentümer geknüpft, oder?
Gr,
István
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