Hi Werner,
ich bin fassungslos und erschüttert!

Erst zeigst Du uns auf dem Deckel einer alten Rolex merkwürdige kryptische Inschriften, die bereits die Wuppertaler Steuerfahndung nach einer neuen Liechtensteiner Stiftung mit Namen „Clark“ fahnden läßt.

Dann müssen wir ein „Armband“ sehen, welches die „Rolex-Polizei“ bei Nichtentfernen gleich mitsamt der Uhr gemäß § 58 Abs. 2 RoUoTrV* einziehen wird.

Aber der krönende Abschluß ist die berühmt-berüchtigte „completely out of the blue“-Lünette……..

Mit völlig erstaunten Grüßen
Matthias

* § 58 Abs. 2 der Verordnung über das ordnungsgemäße Tragen von Rolex-Uhren (RoUoTrV): Wer Rolex-Uhren mit sogenannten Nato-Bändern trägt, wird mit Entzug der gesamten Uhr nicht unter 5 Jahren bestraft.