Original von Pilot
Hallo Leute,

ich kann nur bestätigen, daß beim Uhrenkauf in der Schweiz größte Vorsicht mit dem Schweizer Zoll geboten ist.

Einem Bekannten ist in 2000 folgende Geschichte passiert:

Kauf einer Uhr in der Schweiz, er wollte sich die schweizer MWSt. holen und ließ sich deshalb, auch weil er nicht wusste, daß, zumindest damals, für die Rückerstattung ein Einfuhrbeleg notwendig war, von den schweizer Zöllnern am Grenzübergang einen Ausfuhrstempel auf die Rechnung geben.

Unmittelbar danach reiste er am gleichen Grenzübergang von der Schweiz nach Österreich (über eine Brücke, Kontrollstellen seiner Meinung nach gegenseitig nicht einsehbar).

Der österreichische Zöllner sagte ihm auf den Kopf zu, daß er eine neu gekaufte Uhr dabei habe, war also umgehend vom Schweizer informiert worden.

Ergebnis: ziemlich viel Ärger, Verzollung, usw.

Die aufgrund des EU-Einfuhrbelegs dann mögliche Rückerstattung der schweizer MWSt. war aufgrund eines verbliebenen "Aufpreises" von ca. 1000 DM ein eher schwacher Trost.

Fazit: Der schweizer Zoll ist keine schweizer Bank


Gruß Peter
Aber das ist ja wohl eine ganz andere Geschichte und noch eine Dumme dazu, sorry. Am selben Tag am selben Zollübergang die Kohle abzuholen und dann auf der andere Seite nicht verzollen, so läuft das nicht. Ich sprach von einer Uhr die beispielsweise auf unerklärliche Weise aus den USA in die Schweiz kam und dann am Handgelenk nach Deutschland. Das alles verteilt über mehrere Wochen oder Monate. Also jeden zu kontrollieren, der eine Luxus-Uhr am Handgelenk, ich weiss nicht so recht...